Betreff
Änderung der Gemeindegrenzen Billerbeck/Laer und Billerbeck/Rosendahl
Vorlage
FBPB/033/2005
Art
Sitzungsvorlage

  Vorschlag der Verwaltung als Beschlussvorschlag für den Haupt- und Finanz- ausschuss als Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Den Änderungen der Gemeinde- und Kreisgrenze im Rahmen der Flurbereinigung Aulendorf wird gemäß § 58 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz zugestimmt.

Dem Wunsch der Gemeinde Rosendahl, im Gegenzuge die Gemeindegrenze auch im Bereich der ehem. Tonabbaufläche zu ändern, wird nicht entsprochen.

 


Sachverhalt:

Gemäß & 58 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes besteht die Möglichkeit, in einem Flurbereinigungsverfahren auch Gemeinde- und Kreisgrenzen zu ändern, wenn dieses zweckmäßig erscheint.

 

Im Flurbereinigungsverfahren Aulendorf wurde bereits eine Gemeinde- und Kreisgrenzenänderung zwischen der Stadt Billerbeck und der Gemeinde Laer durchgeführt. Damals wurden ein landwirtschaftliches Grundstück sowie eine Wegefläche von Billerbeck nach Laer übertragen.

 

Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens haben sich zwei weitere sinnvolle Änderungen ergeben:

 

1.    Änderung

Durch den Flurbereinigungsplan ist, wie in den anliegenden Auszügen der Kreiskarte und Zuteilungskarte dargestellt, das neue Flurstück 44, Flur 29, Gemarkung Beerlage mit 3,0685 ha der Stadt Billerbeck zugeschlagen worden.

Die neue Gemeinde- und Kreisgrenze soll topographisch abgegrenzt südlich entlang eines Waldsaumes verlaufen. Das Flurstück 44 ist landwirtschaftliche Nutzfläche und wird über die alte Kreis- bzw. Gemeindegrenze hinweg von einem Landwirt durchgängig bewirtschaftet.

 

2.    Änderung

Ebenfalls durch den Flurbereinigungsplan sind die neuen Flurstücke Nr. 95, 8 teilw., 3, 1, 2, 4 teilw. und 5 teilw. aus der Flur 25, Gemarkung Beerlage, sowie die neuen Flurstücke Nr. 49 teilw., 48, 45, 47 teilw. und 50 teilw. aus der Flur 26, in der Gemarkung Beerlage mit insgesamt 7,9061 ha der Stadt Billerbeck zugeschlagen worden (siehe Auszug aus der Kreiskarte sowie Auszug aus der Zuteilungskarte).

Auch hier verläuft die vorgesehene neue Gemeindegrenze topographisch klar abgegrenzt entlang eines landwirtschaftlichen Weges und entlang neuer Flurstücksgrenzen.

 

Unabhängig von dem Flurbereinigungsverfahren wünscht die Gemeinde Rosendahl einen Flächenausgleich über die Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 1, Flurstücke 103 und 104 mit einer Gesamtfläche von 5,5975 ha (siehe ebenfalls Auszug aus der o. a. Kreiskarte und Flurkartenauszug).

Diese Fläche steht im Eigentum der Gemeinde Rosendahl. Sie wurde früher als Ton-Abbaufläche für die Klinkerherstellung genutzt.

 

Während in Flurbereinigungsverfahren die Änderung von Gemeindegrenzen vorgesehen ist, sofern es “zweckmäßig” ist, sind ansonsten nach der Gemeindeordnung Gemeindegrenzen veränderbar, wenn die Gebietsänderungen aus Gründen des “öffentlichen Wohls” erfolgen.

Diese Voraussetzung ist aus Sicht der Verwaltung nicht gegeben.

Die Änderung drängt sich in keinster Weise auf. Es ist ein eigenständiges Grundstück, das nicht einmal durch die Gemeindegrenze zerschnitten ist und in einer Gemeinde zusammengeführt werden könnte.

 

i. A.

 

 

Gerd Mollenhauer

 


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                          -,---             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Auszug aus der Kreiskarte

Zuteilungs- und Flurkartenauszüge