Betreff
Sanierung der Mischwasserkanalisation Bernhardstraße/Wiesenstraße
Vorlage
AB/079/2009
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

 

Die Betriebsleitung wird ermächtigt, eine Bürgerversammlung durchzuführen, die erfolgten Planungen vorzustellen und im Anschluss daran die Untersuchungen und Planungen auf den privaten Grundstücken durchzuführen.

 

Die Betriebsleitung wird beauftragt, für den betreffenden Bereich eine Satzung zur vorgezogenen Dichtheitsprüfung aufzustellen.


Sachverhalt:

 

Der Mischwasserkanal in der Bernhardstraße zwischen Grüner Weg und Berkel liegt im weiteren Verlauf in Fließrichtung betrachtet parallel der Berkel in den Grundstücken Bernhardstr. 20 und 22 und Wiesenstr. 10 bzw. 7. Die drei Kanalhaltungen zwischen Bernhardstraße und Wiesenstraße weisen starke Unterbögen auf, teilweise mit Kontragefälle, und sind mit Spülfahrzeugen nicht anzufahren, d.h. nicht ordnungsgemäß zu reinigen. Eine Kanalhaltung auf einer Länge von rd. 26 m wurde bisher weder gereinigt noch untersucht. Dies ist aufgrund der Lage dieser Kanalhaltung technisch nicht möglich. Die Kanalhaltung auf den Grundstücken Bernhardstr. 20 und 22 wird als Flachgefällehaltung (teilweise Kontragefälle, starke Unterbögen) zweimal jährlich gespült. Hierbei ist es jedoch aufgrund der Lage der Kanalisation notwendig gegen die Fließrichtung den Spülschlauch mit sehr hohem Druck zu ziehen, so dass eine hohe Druckwalze im Kanal aufgebaut wird. Dies hat zur Folge, dass regelmäßig die Anlieger einen Rückstau bis in ihre private Kanalisation erdulden müssen und damit verbunden oftmals erhebliche Verunreinigungen entstehen. Ein Verzicht auf die Spülung würde jedoch die Funktion des Kanals soweit beeinträchtigen, dass eine totale Verstopfung droht.

 

Es besteht demnach dringender Sanierungsbedarf und es wurden hierzu mehrere technischen Varianten zur Sanierung durchgeplant. Zunächst wurde untersucht, ob der vorhandene Kanal mittels Bohrpressverfahren über die privaten Grundstücke verlaufend ersetzt werden kann. Dies ist grundsätzlich möglich, jedoch würde bei erheblichen Kosten darüber hinaus das Problem der Beiführung der privaten Grundstücksanschlussleitungen mitgelöst werden müssen. Aufgrund der Kosten-Nutzen-Relation wurde diese Planung nicht weiter verfolgt.

 

Im Weiteren besteht die Möglichkeit, die betreffenden im Rückstau befindlichen Mischwasserhaltungen außer Betrieb zu nehmen und das anfallende Mischabwasser in den Mischwasserkanal Grüner Weg zu pumpen. Dies würde jedoch einen Regenüberlauf mit Stauvolumen erfordern und es kann nicht sichergestellt werden, dass Mischabwässer in die Berkel abgeschlagen werden müssen. Aufgrund der Tatsache, dass die Berkel im weiteren Verlauf durch private Gärten bzw. durch das Naherholungsgebiet Berkelaue verläuft, wird auch diese Planung nicht weiter verfolgt.

 

Als weitere Planungsvariante wurde die Einführung einer Trennentwässerung untersucht. Hierbei soll der Mischwasserkanal als Regenwasserkanal mit Einleitung in die Berkel umfunktioniert werden und es soll ein neuer hoch liegender Schmutzwasserkanal in die Bernhardstraße verlegt werden. Die dort anfallenden Schmutzabwässer werden über ein Pumpwerk in den Mischwasserkanal Grüner Weg abgeleitet. Die im Rückstau befindlichen Kanalhaltungen werden aufgegeben und teilweise durch Hausanschlussleitungen für die Grundstücke Bernhardstr. 20 und 22 ersetzt. Die Planung ist im Lageplan dieser Verwaltungsvorlage angefügt.

 

Hinsichtlich der Auswahl der Planungsvarianten sind auch und insbesondere die Interessen der Anlieger zu berücksichtigen, die entsprechend der Bestimmungen des § 61a LWG die Dichtheit ihrer privaten Entwässerung im Zuge der Kanalsanierungsarbeiten ebenfalls nachweisen müssen. Hierbei ist ferner zu berücksichtigen, dass es sich in dem betreffenden Gebiet um ein Fremdwassereinzugsgebiet handelt. Demnach kann die Lösung des vorliegenden wasserwirtschaftlichen Missstandes nur im ganzheitlichen Ansatz gefunden werden.

Im Sinne der Anlieger ist es von Vorteil, wenn in diesem Gebiet eine Trennentwässerung eingeführt wird und der vorhandene Mischwasserkanal als Regenwasserkanal umfunktioniert werden soll. Hinsichtlich der Sanierungsarbeiten auf den Grundstücken wäre demnach „nur“ die Schmutzentwässerung neu zu ordnen. Die Erfahrungen aus dem Projektgebiet Kohkamp haben deutlich gezeigt, dass erhebliche Aufwendungen und Kosten damit verbunden sind, wenn auch die Regenentwässerung auf den Grundstücken neu zu ordnen ist. Die Sanierungsvariante Trennentwässerung würde bedeuten, dass die vorhandene Mischentwässerung auf den privaten Grundstücken mit dem Anschluss der Drainagen verbleiben kann und lediglich die Schmutzwasserleitungen abgefangen und an den neu verlegten Schmutzwasserkanal angeschlossen werden müssen. Unter dem Gesichtspunkt der Erfordernis des Nachweises der Dichtheit der privaten Entwässerungsleitungen stellt diese Verfahrensweise einen erheblichen Vorteil dar und darüber hinaus kann auf das Pumpen der Drainagewässer verzichtet werden.

 

Die Details der vorgenommenen Planung werden durch das beauftragte Ingenieurbüro Hydro-Ingenieure, Niederlassung Osnabrück in der Sitzung vorgestellt .

 

Im Weiteren ist seitens der Betriebsleitung geplant, eine Bürgerversammlung mit den betroffenen Anliegern der Bernhardstraße/Wiesenstraße durchzuführen, ebenfalls die Planung vorzustellen und auch auf die rechtlichen Konsequenzen aus dem 61a LWG hinzuweisen bzw. die Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Seitens der Betriebsleitung ist geplant, die Anlieger bei der Sanierung ihrer privaten Grundleitungen zu unterstützen, indem die Planungen auch für die privaten Grundstücke seitens des Abwasserbetriebes vorgenommen werden und die jeweiligen Grundstückseigentümer eine generalisierende Sanierungsplanung für ihr Grundstück erhalten. Es ist nicht geplant, die Auftragsvergabe der privaten Sanierungsarbeiten zu begleiten oder zu kontrollieren. Auch soll keine gemeinsame Abnahme der durchgeführten Arbeiten auf den Grundstücken erfolgen. Seitens der Grundstückseigentümer ist lediglich der Nachweis der Dichtheit der im Erdreich verlegten Schmutzwasser führenden Leitungen zu führen. Auch wird zum Abschluss der jeweiligen Arbeiten durch Kanalnebelung geprüft, ob auch tatsächlich eine komplette Trennung der Entwässerung in Schmutzwasser und Regenwasser/Drainwasser erfolgt ist.

 

Die Kosten der Sanierung im öffentlichen Bereich betragen einschl. der Ingenieurleistungen ca. 125.000,00 €. Die in der Sitzung vorgestellten Planungen sind zunächst grundsätzlicher Natur und können erst im Detail abgestimmt werden, wenn die jeweilige Grundstücksentwässerungssituation aufgenommen wurde. Insofern bestehen auch noch keine Planungen und Kostenvorstellungen hinsichtlich der Sanierungsarbeiten auf den Privatgrundstücken. Auch ist die Entwässerungssituation auf den privaten Grundstücken zunächst mittels Kamerauntersuchung festzustellen, damit eine Planung zur Sanierung erfolgen kann. Auch diese Leistungen sollen durch den Abwasserbetrieb der Stadt Billerbeck unentgeltlich den Grundstückseigentümern zur Verfügung gestellt werden.

 

Seitens der Betriebsleitung wird vorgeschlagen, dass die Betriebsleitung ermächtigt wird, eine Bürgerversammlung durchzuführen, die erfolgten Planungen vorzustellen und im Anschluss daran die Untersuchungen und Planungen auf den privaten Grundstücken durchzuführen.

 

Ferner wird seitens der Betriebsleitung vorgeschlagen, für den betreffenden Bereich eine Satzung zur vorgezogenen Dichtheitsprüfung aufzustellen. Hierzu ist der Abwasserbetrieb entsprechend der Bestimmungen des § 61a LWG im Zuge der durchzuführenden Sanierungsarbeiten verpflichtet.

 

 

 

Rainer Hein                                                              Marion Dirks

Betriebsleiter                                                             Bürgermeisterin


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                      ca. 125.000,00 €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                    97000.96340

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: