Betreff
Pauschalzuweisungen zur Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen gemäß § 35 Absatz 3 Nr. 1 DSchG
Vorlage
FBPB/416/2009
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den in der Haushaltsplanung ausgewiesenen Eigenanteil für die Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen auch unabhängig von der Gewährung von Pauschalzuweisungen durch das Land NRW zu verwenden. Der Fördersatz für die einzelne Maßnahme wird auf 25 % der förderfähigen Ausgaben festgesetzt.


Sachverhalt:

 

Zur Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen gemäß § 35 Absatz 3 Nr. 1 DSchG war bis zum Jahr 2006 im Denkmalförderungsprogramm des Landes NRW der Programmteil A „Pauschalzuweisungen“ vorgesehen. Zu diesem Programmteil konnten die Gemeinden Anträge auf Pauschalzuweisungen zur Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen stellen. Bewilligungsvoraussetzung war, dass seitens der Stadt Billerbeck ein gleich hoher Betrag aus eigenen Mitteln für denselben Zweck im Haushalt zur Verfügung gestellt wurde. Durch die Stadt Billerbeck wurde in den vergangenen Jahren eine Summe von jährlich 2.500 € beantragt, so dass zusammen mit den Eigenmitteln 5.000 € zur Verfügung standen.

Diese Mittel wurden zur Förderung kleinerer privater Maßnahmen, wie z. B. Malerarbeiten zur Fassadensanierung, Erneuerung von Fenstern etc., verwandt. Der Zuschuss betrug in der Regel im Einzelfall 35 % der förderfähigen Kosten, sofern nicht genügend Anträge vorlagen und die Pauschalzuweisungen nicht für andere Maßnahmen verwandt werden konnten, wurde eine Erhöhung auf bis zu 50 % vorgenommen. Obwohl insgesamt keine großen Summen zur Verfügung gestellt werden konnten und der Betrag von 5.000 € häufig sogar auf mehrere Maßnahmen aufgeteilt wurde, handelte es sich dennoch um ein bedeutendes Instrument der Denkmalförderung. Aufgrund des geringen bürokratischen Aufwandes bei der Antragstellung, der zeitnahen Gewährung des Zuschusses sowie der unmittelbaren Betreuung vor Ort durch die Mitarbeiter der Unteren Denkmalbehörde handelte es sich bei den Mitteln aus den Pauschalzuweisungen um ein attraktives und bei den Denkmaleigentümern äußerst beliebtes Instrument der Denkmalförderung. Durch die unmittelbare finanzielle Unterstützung durch die Stadt Billerbeck als Untere Denkmalbehörde wurde den Denkmaleigentümern zusätzlich vermittelt, dass der Stadt Billerbeck an der Erhaltung der Denkmäler gelegen ist und das Engagement ihrer Eigentümer honoriert wird.

Bereits bei der Aufstellung des Denkmalförderungsprogramms 2007 wurde aufgrund knapper Mittelsituation auf den Programmteil A verzichtet. Es bestand jedoch die Möglichkeit, der Bezirksregierung Münster besonders förderfähige Objekte vorzuschlagen, um hierfür Pauschalzuweisungen aus Mittelrückflüssen aus dem Programmteil C (kommunale Denkmalpflegemaßnahmen) zu erhalten. Dieses wurde von der Stadt Billerbeck erfolgreich genutzt, so dass im Jahr 2007 noch Pauschalzuweisungen gewährt werden konnten. Im Jahr 2008 konnten jedoch leider keine Mittel mehr ausgezahlt werden.

Da jedoch weiterhin auf eine Wiederaufnahme des Programmteils A bzw. auf Mittelrückflüsse anderer Programmteile gehofft wurde, wurde im Haushalt der Stadt Billerbeck weiterhin der Eigenanteil in Höhe von 2.500 € eingeplant. Auch bei der erstmaligen Aufstellung des Haushaltes nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement wurde der Eigenanteil berücksichtigt.

Aufgrund des großen Erfolges bei der Förderung kleinerer privater Maßnahmen wird daher verwaltungsseitig vorgeschlagen, den ohnehin im Haushalt eingeplanten Eigenanteil für eine „eigene“ Förderung unabhängig von den Mitteln des Landes NRW zu verwenden. Der Fördersatz könnte 25 % der förderfähigen Kosten betragen. Dieser „kleine“ Beitrag könnte, wie bereits beschrieben, eine große Wirkung erzielen und das ohnehin sehr hohe Engagement der Billerbecker Denkmaleigentümer weiter erhöhen und entsprechend honorieren.

 

i. A.                                         i. A.

 

 

Jutta Greving                        Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                 Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin

 

 

 

 


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                         2.500 €       

 

Finanzierung durch Mittel beim Produkt 10070, Konto 41310000.:        2.500 €      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: