Sachverhalt:
Nachdem im
Herbst die Ergebnisse und Bewertung der Ist-Situation vorgestellt wurde, hat
der Arbeitskreis ein zweites Mal getagt und mit dem Gutachterbüro das
entwickelte Einzelhandelskonzept diskutiert.
Das
Einzelhandelskonzept soll neben Sicherung und Entwicklung der
Einzelhandelsstrukturen auch als Grundlage im Sinne des neuen
Einzelhandelserlasses NRW dienen. Dieser regelt unter Anwendung des
Landesentwicklungsprogramms -LEPro- die Ansiedlung und Entwicklung
großflächiger Einzelhandelsbetriebe (i.d.R. über 800 qm Verkaufsfläche). Als
konkreter Problemkreis hat sich dabei die Erweiterungsplanung des Schuh- und
Sporthauses am Hagen ergeben. Durch eine Erweiterung würde das Geschäft als
großflächiger Einzelhandel in die entsprechenden Regelungen des Einzelhandelserlasses
fallen. Neben dem Nachweis einer Verträglichkeit gegenüber den zentralen
Versorgungsbereichen der Nachbarkommunen muss der Standort innerhalb des
zentralen Versorgungsbereiches Billerbecks liegen, um Flächenerweiterungen
vornehmen zu dürfen. Zur Verträglichkeit können heute noch keine Aussagen
gemacht werden. Erwähnt wird dieser Sachverhalt im Zusammenhang mit der
Ausweisung des Zentralen Versorgungsbereiches im Einzelhandelskonzept.
Herr Schrader
von der BBE wird zu diesem Punkt und der vorgeschlagenen Billerbecker
Sortimentsliste vortragen. Der Vortrag ist als Anhang beigefügt, ohne
Erläuterungen jedoch unvollständig.
Zur weiteren
Information ist ein Ergebnisprotokoll aus dem Arbeitskreis nur für Mandatsträger
beigefügt. Hieraus haben sich bereits Änderungen im Konzept ergeben.
Das weitere
Vorgehen würde so aussehen, dass das Einzelhandelskonzept (wie vorgestellt oder
entsprechend der Anregungen ergänzt) im nächsten Schritt zur Offenlage
beschlossen wird. Sollte sich der Ausschuss nicht den Vorschlägen des
Gutachters anschließen können, könnte das Gutachten trotzdem als Grundlage
dienen, aber z.B. im Bereich des zentralen Versorgungsbereiches eine eigene
Konzeption verfolgen. Wie in der
Bauleitplanung würde das Einzelhandelskonzept dann nach Bekanntmachung einen
Monat ausliegen und die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange können
ihre Anregungen und Bedenken vortragen, welche dann durch den Rat abgewogen
würden, bevor es beschlossen werden könnte.
i. A. i. A.
Michaela Besecke Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 23. Oktober 2008, TOP 1 ö. S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Präsentationsfolien zum Einzelhandelskonzept Billerbecks
Gesprächsvermerk 2. Arbeitskreis (nur für Mandatsträger)