Betreff
Vorstellung der Ergebnisse aus dem zweiten Arbeitskreis zur Erarbeitung des Einzelhandelskonzeptes
Vorlage
FBPB/430/2009
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

s. Sachverhalt


Sachverhalt:

 

Nachdem im Herbst die Ergebnisse und Bewertung der Ist-Situation vorgestellt wurde, hat der Arbeitskreis ein zweites Mal getagt und mit dem Gutachterbüro das entwickelte Einzelhandelskonzept diskutiert.

 

Das Einzelhandelskonzept soll neben Sicherung und Entwicklung der Einzelhandelsstrukturen auch als Grundlage im Sinne des neuen Einzelhandelserlasses NRW dienen. Dieser regelt unter Anwendung des Landesentwicklungsprogramms -LEPro- die Ansiedlung und Entwicklung großflächiger Einzelhandelsbetriebe (i.d.R. über 800 qm Verkaufsfläche). Als konkreter Problemkreis hat sich dabei die Erweiterungsplanung des Schuh- und Sporthauses am Hagen ergeben. Durch eine Erweiterung würde das Geschäft als großflächiger Einzelhandel in die entsprechenden Regelungen des Einzelhandelserlasses fallen. Neben dem Nachweis einer Verträglichkeit gegenüber den zentralen Versorgungsbereichen der Nachbarkommunen muss der Standort innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches Billerbecks liegen, um Flächenerweiterungen vornehmen zu dürfen. Zur Verträglichkeit können heute noch keine Aussagen gemacht werden. Erwähnt wird dieser Sachverhalt im Zusammenhang mit der Ausweisung des Zentralen Versorgungsbereiches im Einzelhandelskonzept.

 

Herr Schrader von der BBE wird zu diesem Punkt und der vorgeschlagenen Billerbecker Sortimentsliste vortragen. Der Vortrag ist als Anhang beigefügt, ohne Erläuterungen jedoch unvollständig.

 

Zur weiteren Information ist ein Ergebnisprotokoll aus dem Arbeitskreis nur für Mandatsträger beigefügt. Hieraus haben sich bereits Änderungen im Konzept ergeben.

 

Das weitere Vorgehen würde so aussehen, dass das Einzelhandelskonzept (wie vorgestellt oder entsprechend der Anregungen ergänzt) im nächsten Schritt zur Offenlage beschlossen wird. Sollte sich der Ausschuss nicht den Vorschlägen des Gutachters anschließen können, könnte das Gutachten trotzdem als Grundlage dienen, aber z.B. im Bereich des zentralen Versorgungsbereiches eine eigene Konzeption  verfolgen. Wie in der Bauleitplanung würde das Einzelhandelskonzept dann nach Bekanntmachung einen Monat ausliegen und die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange können ihre Anregungen und Bedenken vortragen, welche dann durch den Rat abgewogen würden, bevor es beschlossen werden könnte.   

 

i. A.                                         i. A.

 

 

 

Michaela Besecke               Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                 Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin

 


Bezug:      Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 23. Oktober 2008, TOP 1 ö. S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                           -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Präsentationsfolien zum Einzelhandelskonzept Billerbecks

Gesprächsvermerk 2. Arbeitskreis (nur für Mandatsträger)