Sachverhalt:
Nach
§ 22 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) haben
Städte und Gemeinden Brandschutzbedarfspläne unter Beteiligung der Leitung der
kommunalen Feuerwehr aufzustellen und fortzuschreiben. Der
Brandschutzbedarfsplan definiert in kommunaler Eigenverantwortung sowohl das
Schutzziel als auch den zur Erreichung dieses Ziels erforderlichen Umfang der
kommunalen Feuerwehr. Die Brandschutzbedarfspläne bilden die Grundlage für die
Gefahrenabwehrplanung des Kreises in Bezug auf Großschadensereignisse.
Im
Jahr 2002 wurde erstmals ein Brandschutzbedarfsplan für die Stadt Billerbeck
aufgestellt. Dabei wurden die seinerzeit die kommunalpolitisch gewollten
Schutzziele und die zur Erfüllung dieser Ziele erforderlichen personellen und
technischen Ausstattungen festgelegt. Der Plan soll nach 5-7 Jahren aufgrund
der möglichen Veränderungen (z. B. Neubaugebiete, erweiterte Gewerbegebiete
pp.) fortgeschrieben werden.
Bei
dem vorliegenden Entwurf der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes wurden
die Änderungen an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Außerdem wurden die
Empfehlungen der Bezirksregierung (Schreiben vom
Der
Entwurf der Fortschreibung wurde durch die Fa. Rinke, Unternehmensberatung GmbH
aus Wuppertal in Zusammenarbeit mit der Leitung der Feuerwehr und der Verwaltung
erstellt. Herr Dipl.-Ing. Jochen Siepe von der Fa. Rinke wird den als Anlage beigefügten
Entwurf in der Sitzung detailliert erläutern.
Im Auftrag
Alfons Krause Hubertus Messing Marion Dirks
Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug:
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: 6.100,00 €
Finanzierung durch Mittel beim Produktkonto: 52910000
Anlagen:
Entwurf der Fortschreibung des bestehenden Brandschutzbedarfsplanes