Betreff
Prüfung der Jahresrechnung 2008
Vorlage
FBF/091/2009
Aktenzeichen
20-Me/Mü
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Abfassung nach Durchführung der Prüfung durch den Ausschuss.


Sachverhalt:

 

Gemäß § 93 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (a. F.) wurde die Jahresrechnung 2008 dem Rat der Stadt Billerbeck in seiner Sitzung am 05. März 2009 vorgelegt. Der Rat hat die Jahresrechnung zur Kenntnis genommen und durch Beschluss an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen. Zur Jahresrechnung selbst und zur Entwicklung des Rechnungsergebnisses wird auf den beigefügten ausführlichen Erläuterungsbericht verwiesen. Erfreulich ist, dass entgegen der Verplanung durch Ausgabeneinsparungen und Mehreinnahmen die Jahresrechnung ausgeglichen werden konnte.

 

Auf der Grundlage der Bestimmungen des § 101 GO NRW (a. F.) wird gebeten, die Rechnungsprüfung in der anstehenden Sitzung vorzunehmen. Bücher und Belege liegen im Sitzungssaal zur Prüfung bereit. Das Ergebnis der Prüfung ist in einem Schlussbericht zusammenzufassen und in einen allgemeinen und besonderen Bericht zu gliedern. Einwohner und Abgabepflichtige sind zur Einsichtnahme in den allgemeinen Bericht berechtigt. Angelegenheiten, die der vertraulichen Behandlung bedürfen, sind in einem besonderen Bericht darzustellen. Welche Berichtsteile vertraulich zu behandeln sind, entscheidet der Rechnungsprüfungsausschuss. Personalbezogene Daten und Rechnungen, die Rückschlüsse auf Personen und Firmen usw. zulassen, sind in dem zur Einsichtnahme bereitgehaltenen Bericht unkenntlich zu machen. Auf die Möglichkeit der Einsichtnahme ist in geeigneter Weise hinzuweisen.

 

Es wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, für den durch den Ausschuss abzufassenden Bericht wieder die Niederschrift der Sitzung zu verwenden. Soweit Fragen und Beanstandungen nicht sofort ausgeräumt werden können, werden sie durch die Protokollführerin in der Niederschrift festgehalten.

 

Anzumerken bleibt, dass es sich um das letzte Prüfungsjahr nach altem Recht handelt. Ab 2009 erfolgt die Prüfung auf Grundlage des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF).

 

i. A.

 

 

 

Peter Melzner                                               Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                       Bürgermeisterin


Bezug:     

Sitzung des Rates der Stadt Billerbeck vom 05. März 2009, TOP 3 ö. S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: