Sachverhalt:
Gemäß § 93 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (a. F.) wurde die
Jahresrechnung 2008 dem Rat der Stadt Billerbeck in seiner Sitzung am
Auf der Grundlage der Bestimmungen des § 101 GO NRW (a. F.) wird gebeten, die Rechnungsprüfung in der anstehenden Sitzung vorzunehmen. Bücher und Belege liegen im Sitzungssaal zur Prüfung bereit. Das Ergebnis der Prüfung ist in einem Schlussbericht zusammenzufassen und in einen allgemeinen und besonderen Bericht zu gliedern. Einwohner und Abgabepflichtige sind zur Einsichtnahme in den allgemeinen Bericht berechtigt. Angelegenheiten, die der vertraulichen Behandlung bedürfen, sind in einem besonderen Bericht darzustellen. Welche Berichtsteile vertraulich zu behandeln sind, entscheidet der Rechnungsprüfungsausschuss. Personalbezogene Daten und Rechnungen, die Rückschlüsse auf Personen und Firmen usw. zulassen, sind in dem zur Einsichtnahme bereitgehaltenen Bericht unkenntlich zu machen. Auf die Möglichkeit der Einsichtnahme ist in geeigneter Weise hinzuweisen.
Es wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, für den durch den Ausschuss abzufassenden Bericht wieder die Niederschrift der Sitzung zu verwenden. Soweit Fragen und Beanstandungen nicht sofort ausgeräumt werden können, werden sie durch die Protokollführerin in der Niederschrift festgehalten.
Anzumerken bleibt, dass es sich um das letzte Prüfungsjahr nach altem Recht handelt. Ab 2009 erfolgt die Prüfung auf Grundlage des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF).
i. A.
Peter Melzner Marion Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin