Sachverhalt:
Der Interessent für das o. a. Grundstück möchte dort ein Wohnhaus mit bis zu drei Wohneinheiten errichten. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet II -Nordteil-„. Es sieht dort allgemeines Wohngebiet mit einer geschlossenen Bauweise in maximal zweigeschossiger Bauweise vor. Die Dachneigung ist mit 35° bis 40° und die Grundflächenzahl mit 0,4 vorgeschrieben.
Nach der örtlichen Gestaltungssatzung sind Trauf- und Firstrichtungen sowie Höhen aus der Umgebung (benachbarte Baukörper) zu entwickeln. Da es sich um ein Eckgrundstück handelt und die Nachbargebäude unterschiedlich hoch sind, ist dies nur bedingt möglich.
Verwaltungsseitig wird der geplante Baukörper an dieser Stelle begrüßt. Durch die geplanten Zwerggiebel und den Verzicht einer größeren Ausnutzung im Dachgeschoss ist trotz der schwierigen Rahmenbedingungen des Grundstückes eine städtebaulich gute Lösung vorgeschlagen worden. Zudem wird der Kreuzungsbereich zukünftig besser einsehbar sein.
Das Grundstück wird zu fast 100 % überbaut. Die Einhaltung der für Wohngebiete üblichen 0,4 Grundflächenzahl wird nicht möglich sein. Der Bebauungsplan sieht vor, dass zur Erhaltung der historischen Situation ausnahmsweise Überschreitungen bis zum derzeitigen bestehenden Umfang zulässig sind.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen dem Vorhaben insgesamt zuzustimmen.
i. A. i. A.
Michaela Besecke Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
vom
TOP 4. nö.S.
Anlagen:
Lageplan
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