Betreff
Steuerung von gewerblichen Tierhaltungsbetrieben auf Ebene der Bauleitplanung hier: Ergebnis "Runder Tisch"
Vorlage
FBPB/459/2009
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss:              

 

Für die Stadt Billerbeck soll ein landwirtschaftlicher Fachbeitrag erstellt werden.  


Sachverhalt:

 

Entsprechend des Beschlusses, alle Beteiligten und Betroffenen an einen Tisch zu bringen, fand mit den in der Niederschrift benannten Behörden- und Interessenvertreter am 29. Juni 2009 ein sog. „Runder Tisch“ statt.

 

Die Fachbeiträge des Landkreises Emsland und der Landwirtschaftskammer sind als Anhänge im Ratsinfosystem einzusehen.

 

Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Situation im Emsland nicht direkt mit der in Billerbeck zu vergleichen ist. Die bestehenden Tierzahlen und die vorhandene Zersiedelung sind dort bereits erheblich höher. Die Umsetzung der Bauleitplanung mit allen Beteiligten lässt sich nicht einfach eins zu eins übernehmen. Insbesondere die Skepsis aus der Vertretung der Landwirte gegenüber einer Regulierung durch Bauleitplanung und der damit verbundene Aufwand wurden deutlich. Zwar geht die Landwirtschaftskammer davon aus, dass sich die Hähnchenmast im Münsterland/Billerbeck nicht in gleicher Stärke wie im Emsland entwickeln wird, gesicherte Erkenntnisse liegen dazu jedoch nicht vor.

 

Es wurde auch deutlich, dass der Weg über Bebauungspläne sehr aufwändig ist. Ein Patentrezept gibt es nicht, es ist außerdem ein Steuerungs- und kein Verhinderungsinstrument. Da es sich um planerisches „Neuland“ handelt, gibt es einzig die Rechtsprechung über die Zulässigkeit von Veränderungssperren als Richtschnur. Aus dieser lässt sich entnehmen, dass bereits konkrete Überlegungen angestellt worden sein müssen, wo und in welcher Weise Tierhaltungsbetriebe in einem Plankonzept gesteuert werden sollen, um eine rechtmäßige Veränderungssperre zu verhängen. Der Ausdruck Potentialflächenanalyse (s. Vortrag Ahn) ist dabei etwas irreführend, da er mehr mit einer Konzentrationsflächensuche der Flächennutzungsplanung verknüpft ist. Gemeint ist eine grobe Bezeichnung der Bereiche, in denen die Errichtung großer Tierhaltungsanlagen besonders problematisch ist und wo eher nicht.

Eine Grundlage können die bereits ermittelten Daten aus dem Gutachten zur Ausweisung von Windeignungsbereiche sein. Hier sind aktuell alle Daten u. a. aus dem Naturschutzrecht, aber auch Denkmalbereiche und die Wohnhäuser gekennzeichnet und Raumeinheiten mit unterschiedlicher Empfindlichkeit gebildet worden. Natürlich haben Windenergieanlagen einen anderen Wirkungskreis, so dass die Schablonen mit Abstandsangaben nicht einfach übernommen werden können. Insbesondere Gerüche sind in einem Planverfahren gesondert zu untersuchen. Es ließen sich jedoch Aussagen herleiten in welchen Bereichen größere Tierhaltungsbetriebe besonders problematisch und wo weniger problematisch wären.

 

Als gemeinsames Ergebnis des „Runden Tisches“ wurde folgender Weg vorgeschlagen:

 

Die Landwirtschaftskammer soll beauftragt werden eine genauere Analyse der Betriebsstrukturen und -perspektiven durchzuführen. Diese soll als Grundlage für einen möglichen Einstieg in eine Planung grundlegende Informationen bieten. Hierzu wurde von Seiten der Kammer ein Angebot zur Erstellung eines landwirtschaftlichen Fachbeitrages eingereicht. Inhalt des Fachbeitrages ist

 

1. die Beschreibung der Betriebsstruktur

2. die Befragung der Betriebe zu den Entwicklungsperspektiven

3. die Abschätzung der Entwicklung in der nächsten 5-10 Jahren

4. Darstellung von Immissionsradien der landwirtschaftlichen Betriebe

 

Die Erstellung des Fachbeitrages ermöglicht den Einstieg in den konkreten Dialog mit den Landwirten. Durch die ermittelten Entwicklungsperspektiven soll eine Einschätzung zum weiteren Planbedarf ermöglicht werden, außerdem können die ermittelten Ergebnisse bereits als Grundlage für eine Planung dienen. Herr Hessel von der Bezirksstelle Agrarstruktur Münsterland wird in der Sitzung zur Vorgehensweise vortragen.

 

Sollte in der Zwischenzeit ein Antrag eingereicht werden, welcher den prinzipiellen städtebaulichen Zielvorstellungen der Stadt widerspricht, gibt es verschiedene Möglichkeiten darauf zu reagieren. Optimalerweise wird mit dem Antragsteller eine für alle tragfähige Lösung gefunden. Sofern kein Kompromiss erzielt werden kann, gibt es je nach Vorhaben zwei Möglichkeiten. Zum einen könnte nach Prüfung der Belange bei Vorhaben, die keinen singulären Charakter mehr haben, das Einvernehmen versagt werden. Je nach Lage des Vorhabens würde der Kreis sich darüber hinwegsetzen (im Landschaftsschutzgebiet dürfte dies schwer zu rechtfertigen sein) und der Klageweg müsste beschritten werden.

Oder das Vorhaben wird zurückgestellt, ein Plankonzept entwickelt und eine Veränderungssperre verhängt.

Beide Wege sind mit erheblichen rechtlichen Risiken und Kosten verbunden. Beim Klageweg besteht das Risiko, im Ergebnis einen Betrieb an einem ungewollten Standort zu bekommen (s. gescheiterten Eilantrag OVG Münster). Die Bauleitplanung kann im Planverfahren oder ebenfalls vor Gericht scheitern, Schadensersatzpflichten hervorrufen und den Bau des Betriebes bewirken. Zu bedenken ist jedoch, dass diese Wege nicht nur für die Stadt selber steinig sind. Für einen Bauherren sind die öffentliche Diskussion und die Rechtsunsicherheit auch ungünstig. Durch die bisher geführten umfangreichen Diskussionen sollte allen potentiellen Bauherren klar sein, dass die Zersiedelung der Landschaft durch große Tierhaltungsbetriebe in Billerbeck sehr kritisch gesehen wird.

 

Da eine Bauleitplanung nur im Konsens mit allen Beteiligten Erfolg haben kann, ist der ständige Dialog wesentlich. Insofern ist die Grundlagenermittlung durch die Landwirtschaftskammer eine wichtige Voraussetzung und sollte möglichst zeitnah durchgeführt werden.

 

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                           Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin


Bezug:      Sitzung des Bezirksausschusses sowie des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 6.05.2009, jeweils TOP 1 ö. S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                  

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

·           Niederschrift über die Sitzung „Runder Tisch“

·           Nur im Ratsinfosystem:

·           Vortrag „Steuerungsmöglichkeiten für Tierhaltungsanlagen“, Landkreis Emsland

·           Vortrag „ Landwirtschaftliche Betriebe in Billerbeck“, Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe