Betreff
Überwachung von Kleinkläranlagen gem. §§ 53 Abs. 1 Ziff. 6 und 116 LWG
Vorlage
AB/083/2009
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Kein Beschlussvorschlag, nur Information.


Sachverhalt:

 

Mit der Novellierung des Landeswassergesetzes (LWG) Nordrhein-Westfalen wurde die Überwachungspflicht für Abwasserbehandlungsanlagen (Kleinkläranlagen) neu geregelt.

 

Sowohl die Unteren Wasserbehörden als auch die Städte und Gemeinden sind zur Überwachung der Abwasserbehandlungsanlagen verpflichtet, wenn auch unter verschiedenen Aspekten.

 

In einer gemeinsamen Besprechung der Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Coesfeld am 29.06.2009 wurde beschlossen, bei der Überwachung der Kleinkläranlagen zu kooperieren.

 

Das Besprechungsprotokoll ist dieser Sitzungsvorlage beigefügt.

 

 

 

Rainer Hein                                                  Marion Dirks

Betriebsleiter                                                 Bürgermeisterin


Anlagen:

Besprechungsprotokoll