Sachverhalt:
Mit der Novellierung des Landeswassergesetzes (LWG) Nordrhein-Westfalen wurde die Überwachungspflicht für Abwasserbehandlungsanlagen (Kleinkläranlagen) neu geregelt.
Sowohl die Unteren Wasserbehörden als auch die Städte und Gemeinden sind zur Überwachung der Abwasserbehandlungsanlagen verpflichtet, wenn auch unter verschiedenen Aspekten.
In einer gemeinsamen Besprechung der Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Coesfeld am 29.06.2009 wurde beschlossen, bei der Überwachung der Kleinkläranlagen zu kooperieren.
Das Besprechungsprotokoll ist dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
Rainer Hein Marion Dirks
Betriebsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Besprechungsprotokoll