Sachverhalt:
Der Antragsteller plant die Errichtung eines neuen Schweinemaststalles mit knapp 3000 Mastplätzen an seiner Hofstelle in Temming. Die Anlage soll nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB genehmigt werden. Also als Vorhaben, welches … wegen seiner nachteiligen Wirkung auf die Umgebung … nur im Außenbereich ausgeführt werden soll.
Der Baukörper soll unmittelbar an die bestehenden Gebäude der Hofstelle gebaut werden. Als Kompensationsmaßnahmen, welche dem Landschaftsbild dienen, sollen auf der Süd- und Ostseite des Stalles und entlang des weiterführenden Weges eine 5-reihige Hecke angepflanzt werden. Vom Norden wirken bereits die Baumanpflanzungen entlang der Zuwegung. Mit 72 x 46 Metern ist der geplante Baukörper verhältnismäßig groß. Die gewählten Materialien sind mit rotem Verblendstein und rot/rotbrauner Dacheindeckung ortsbildtypisch.
Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist noch nicht durchgeführt worden. Der Untersuchungsrahmen ist durch die Fachbehörden des Kreises Coesfeld festgelegt worden. Der Antragsteller bittet im Vorfeld um das gemeindliche Einvernehmen, um unnötige Kosten zu verhindern. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden im Genehmigungsverfahren mit allen Unterlagen der Stadt zur Verfügung gestellt. Sollten sich dabei wesentliche Beeinträchtigungen ergeben oder wesentliche Änderungen der Planung vorgesehen sein, wird über das Vorhaben erneut im Ausschuss beraten.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen dem Vorhaben zuzustimmen, da es sich um eine unmittelbar im Hofzusammenhang befindliche Lage handelt und sich der Stall durch die Kompensationsmaßnahmen und die gewählten Materialen in die Umgebung relativ gut einfügt.
i. A. i. A.
Michaela Besecke Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug:
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Übersichtsplan
Lageplan mit Kompensationsmaßnahmen
Ansichten/Schnitt