Betreff
Errichtung einer NaWaRo Biogasanlage mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von 428 kW in Esking
Vorlage
FBPB/468/2009
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt, sofern der Bauantrag Ausgleichsmaßnahmen zur Schonung des Landschaftsbildes enthält. Zur Verbesserung der Erschließung werden Vereinbarungen mit dem Antragsteller getroffen.


Sachverhalt:

 

Westlich des Puttke-Pattke-Weges in Esking soll an einer bestehenden Hofstelle eine nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB privilegierte Biogasanlage errichtet werden. Im Zusammenhang mit einer auch zu beantragenden Stallerweiterung (als landwirtschaftliches Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) erfüllt sie das Kriterium des räumlich-funktionalen Zusammenhangs. Ebenso stammt die Biomasse überwiegend aus dem eigenen bzw. den benachbarten Betrieben. Mit dem Antragsteller wurden mehrere Varianten überlegt, wie die Anlage nah an die Hofstelle gebaut werden kann, ohne zukünftige Erweiterungen der Stallanlage zu blockieren oder Nachbarbelange zu beeinträchtigen.

 

Die Erschließung soll über den vorhandenen Wirtschaftsweg erfolgen. Anforderungen an die Einmündungsbereiche der Zu- und Abfahrt werden im Rahmen des Bauantrages formuliert. Es sind ähnliche Fahrzeugbewegungen zu erwarten wie bei der geplanter Anlage im Gantweg (Input ca. 30 Fahrzeuge in 5 Tagen während der Ernte, Output ca. 30 Fahrzeuge an 4 Tagen während der Spitze der Gärrestausbringung). Der Einmündungsbereich des Wirtschaftsweges zum Puttke-Pattke-Weg wird voraussichtlich als Ausweiche aufgeweitet werden müssen. Ob weitere Maßnahmen zur Sicherung der Erschließung notwendig sind, wird im Rahmen des konkreten Antrages geprüft.

 

Der landschaftspflegerische Begleitplan befindet sich zurzeit in Bearbeitung.

Neben der Eingrünung der Anlage selber, erscheint die Anreicherung der Landschaft durch weitere Elemente wie z. B. Hecke/Baumreihe entlang der Zuwegung sinnvoll, da sich das Vorhaben auf einer Kuppe befindet. Entlang des Puttke-Pattke-Weges ist bereits eine Baumreihe angelegt.

 

Der Antrag soll in Kürze eingereicht werden, insofern findet schon heute eine Beratung statt. Unter Berücksichtung der oben beschriebenen Punkte „Erschließung und Landschaftsbild“ werden verwaltungsseitig keine Belange als beeinträchtigt gesehen. Insofern wird vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Sofern sich im Planverfahren wesentliche Änderungen der Lage, Konzeption oder Kompensation ergeben, würde eine erneute Beratung erfolgen. In jedem Fall wird eine Mitteilung zu den Kompensationsmaßnahmen erfolgen.

 

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                           Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin


Anlagen:

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