Sachverhalt:
Die notarielle Beurkundung der Gründung der Münsterlandnetzgesellschaft mbH & Co. KG, Lüdinghausen, ist inzwischen erfolgt. Da sie in den beteiligten acht Gemeinden Betriebsstätten unterhalten wird, soll auf der Grundlage des § 33 Abs. 2 des Gewerbesteuergesetzes eine Zerlegungsvereinbarung zwischen den jeweiligen Gemeinden getroffen werden. Ein Entwurf dieser Vereinbarung ist als Anlage beigefügt.
Die Vereinbarung entspricht den Vorgaben laut Ziffer 4.2 der Rahmenvereinbarung zur Gründung einer Infrastrukturgesellschaft im Kreis Coesfeld, die basierend auf dem Beschluss des Rates der Stadt Billerbeck vom 11. Dezember 2008 getroffen wurde.
I. A.
Peter Melzner Marion Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlage:
Entwurf der Einigung