Betreff
Entwicklung des Produktes 16010 "Allgemeine Finanzwirtschaft"
Vorlage
FBF/096/2009
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die von der Verwaltung vorgelegten Vorschläge werden beschlossen.


Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17. September 2009 wurde der Verwaltung durch Beschluss aufgegeben, zur Ratssitzung am 1. Oktober 2009 Einsparungsvorschläge zu unterbreiten. Diesem Auftrag ist die Bürgermeisterin durch die Vorlage einer Einsparungsliste unter Darlegung der Perspektiven für die Folgejahre nachgekommen. An der Erarbeitung der Liste, insbesondere der Einsparungen, waren alle Fachbereiche der Stadt Billerbeck beteiligt.

 

In der betreffenden Ratssitzung erfolgte kein Beschluss zu den Einsparungen und der Veränderungsliste zum Haushalt. Stattdessen wurden u. a. der Beschluss gefasst, die Bürgermeisterin zu beauftragten, unverzüglich eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses einzuberufen mit dem einzigen Tagesordnungspunkt, Festlegung von Ausgabeneinsparungen.

 

Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, ob die voraussichtlichen Einnahmeausfälle eine Pflicht zum Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung erfordern.

 

Nach dem Haushaltsrecht alter Fassung (§ 80 Abs. 2 Ziffer 1) war dies nicht erforderlich, weil hierfür zwei Voraussetzungen gegeben sein mussten. Danach mussten trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein erheblicher Fehlbetrag entstehen und (zweite Voraussetzung) der Haushaltsausgleich durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden können.

 

Dies ist in der augenblicklichen Situation für 2009 jedoch nicht der Fall.

 

Die Vorschrift wurde inhaltsgleich in das neue Haushaltsrecht NKF übernommen. Verwaltungsseitig wurde daher davon ausgegangen, dass keine Pflicht zum Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung besteht. Unklar ist jedoch, inwieweit das Instrument der bilanziellen Ausgleichsrücklage sowie deren Ausweisung in der Hauhaltssatzung (bisher kalkuliert mit 838.200,00 €) dennoch die Pflicht zum Erlass einer Nachtragssatzung nach sich ziehen könnte. Die Kommunalaufsicht wurde um Prüfung dieser Rechtsfrage gebeten. Es wird davon ausgegangen, dass bis zur Sitzung eine entsprechende Auskunft vorliegt.

 

In diesem Fall müsste die vorgelegte Einsparungs- und Änderungsliste in einen Nachtragshaushalts eingebunden werden mit allen formellen Voraussetzungen für den Erlass einer Haushaltssatzung, das heißt, Einbringung, Auslegung mit Bekanntmachung Entwurf, Vierzehntagesfrist für Einwendungen, HFA-Beratungen, Verabschiedung im Rat, Anzeige bei der Kommunalaufsicht, gegebenenfalls Abwarten der Monatsfrist der Kommunalaufsicht, endgültige Bekanntmachung und Inkraftsetzung der Nachtragssatzung.

 

Es wäre sehr hilfreich, wenn ein derart aufwendiges Verfahren vermieden werden könnte. Die als Tischvorlage in der letzten HFA-Sitzung eingebrachten Listen werden erneut zur Beratung vorgelegt und als Anlage beigefügt.

 

Die Ausführung der übrigen Beschlüsse aus der Ratssitzung sind bzw. werden ausgeführt.

 

 

I.A.                                                      I. V.

 

 

 

Peter Melzner                                   Gerd Mollenhauer

Fachbereichsleiter                           Allgemeiner Vertreter


Bezug:      Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17. September 2009,          TOP 3.0 ö. S. sowie Ratssitzung am 1. Oktober 2009, TOP 4.0 ö. S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

 

Tischvorlage für die Ratssitzung am 1.10.2009