Betreff
Wahl von zwei Stellvertretern der Bürgermeisterin
Vorlage
FBZD/151/2009
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

In der Sitzung des Rates am 27. Oktober 2009 werden 2 Stellvertreter der Bürgermeisterin gewählt.


Sachverhalt:

 

Gemäß § 67 Abs. 1 GO NW in Verbindung mit § 14 der Hauptsatzung wählt der Rat aus seiner Mitte in der ersten Sitzung nach der Neuwahl für die Dauer seiner Wahlzeit zwei ehrenamtliche Stellvertreter der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters. Sie vertreten die Bürgermeisterin/den Bürgermeister bei der Leitung der Ratssitzungen und der Repräsentation.

 

Die Wahl erfolgt ohne Aussprache als geheime Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang. (§ 67 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 GO NW).

In entsprechender Anwendung des § 67 Abs. 2 Satz 3 GO NW ist dann erster Stellvertreter, wer an erster Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die erste Höchstzahl entfällt, zweiter Stellvertreter, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt.

 

Die Bürgermeisterin hat bei der Wahl der Stellvertreter Stimmrecht.

 

 

 

 

 

I.A.

 

 

 

Hubertus Messing                                                                           Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                                           Bürgermeisterin


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: