Betreff
Vorprüfung des Ergebnisses der Kommunalwahl am 30. August 2009
Vorlage
FBZD/152/2009
Aktenzeichen
300-052-40
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

Es wird festgestellt, dass keiner der in § 40 Abs. 1 Buchstabe a – c des Kommunalwahlgesetzes genannten Fälle vorliegt. Die Wahlen des Rates und die der hauptamtlichen Bürgermeisterin am 30. August 2009 werden für gültig erklärt.


Sachverhalt:

Gegen das vom Wahlausschuss in seiner Sitzung am 03. September 2009 festgestellte Ergebnis wurde kein Einspruch erhoben.

Aus Sicht der Verwaltung liegen keine Fälle im Sinne des § 40 Abs. 1 Buchstabe a – c des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) vor, die gegen eine Gültigkeit der Wahl sprechen.

Gerd Mollenhauer

Wahlleiter


Bezug:     

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: