Sachverhalt:
Durch
Beschluss der Mitgliederversammlung vom 09. Juni 1999 wurde die Stadt
Billerbeck wieder in die EUREGIO-Kommunalgemeinschaft Rhein-Ems e.V.
aufgenommen.
Mit
anliegendem Schreiben des Kreises Coesfeld vom 05.10.2009 hat der Landrat einen
Vorschlag zur Aufteilung der Vertreter für die Mitgliederversammlung der
EUREGIO e.V. unterbreitet. Dieser Vorschlag sieht für die kreisangehörigen
Städte (unter 30.000 Einwohnern) vor, jeweils einen Vertreter für die Mitgliederversammlung zu entsenden. Darüber
hinaus muss ein Stellvertreter benannt werden.
Für
eine Bestellung genügt ein einfacher Mehrheitsbeschluss. Werden mehrere
Personen vorgeschlagen, muss eine Wahl gem. § 50 Abs. 2 GO NW erfolgen Die
Bürgermeisterin ist stimmberechtigt.
I
I.
A.
Hubertus
Messing Marion
Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Schreiben vom 05.10.2009