Betreff
Bestellung eines Vertreters für die Mitgliederversammlung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGST)
Vorlage
FBZD/169/2009
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

keiner


Sachverhalt:

 

Gemäß § 6 Abs. 4 der Satzung der KGSt entsendet jedes Mitglied einen Vertreter in die Mitgliederversammlung.

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, Frau Bürgermeisterin Dirks und für den Vertretungsfall ihren Stellvertreter im Amt als Vertreter für die Mitgliederversammlung der KGSt zu bestellen. Hierfür genügt ein einfacher Mehrheitsbeschluss. Werden mehrere Personen vorgeschlagen, muss eine Wahl gemäß § 50 Abs. 2 GO NW erfolgen.

 

Die Bürgermeisterin ist stimmberechtigt.

 

I. A.

 

 

Hubertus Messing                                                               Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                               Bürgermeisterin


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: