Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Städten und Gemeinden im Kreis Coesfeld über gemeinsame Regelungen bei der Abfallsammlung und -beförderung Hier: Besetzung des Beirates nach § 4 Abs. 1 der ÖRV
Vorlage
FBF/011/2005
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Auf der Grundlage des § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 4 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Städten und Gemeinden des Kreises Coesfeld über gemeinsame Regelungen bei der Abfallsammlung und -beförderung werden die zu bestimmenden Beiratsmitglieder wie folgt bestellt:

 

1)    Frau Bürgermeisterin Marion Dirks wird zum Beiratsmitglied bestellt.

2)    Als das durch den Rat zu bestimmende Beiratsmitglied wird der zuständige Fachbereichsleiter, Herr Peter Melzner, bestätigt.

3)    Als Vertreter zu 2) wird die zuständige Sachbearbeiterin, Frau Barbara Vormann, bestellt.

 


Sachverhalt:

Insbesondere zur gemeinsamen Ausschreibung von Abfallsammlungs- und Abfallbeförderungsleistungen wurde in 2002 die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Städten und Gemeinden im Kreis Coesfeld über gemeinsame Regelungen bei der Abfallsammlung und -beförderung (ÖRV) abgeschlossen. Auf Grund der in den Jahren 2002/2003 erfolgten Ausschreibung wurden die Abfallentsorgungsleistungen an den günstigsten Bieter für die Zeit vom 01.01.2004 bis zum 31.12.2010 vergeben.

 

Vertragspartner gegenüber dem Entsorger ist nach außen die Stadt Lüdinghausen für alle Gemeinden des Kreises Coesfeld. Die rechtlichen Beziehungen zwischen den Gemeinden sind im Wesentlichen durch die öffentlich-rechtliche Vereinbarung geregelt.

 

In der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist vorgesehen, dass die beteiligten Gemeinden einen Beirat bilden, der die Stadt Lüdinghausen bei der Erreichung der Zielsetzung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung unterstützen soll. Nach Durchführung der Ausschreibung kommen hierfür nur noch gemeinsam zu klärende Streitigkeiten aus dem Versorgungsvertrag in Betracht.

 

In den Beirat entsendet jede Gemeinde 2 Vertreter. Hierzu waren bisher Bürgermeister Koch, der zuständige Fachbereichsleiter Peter Melzner und als Vertreter für Peter Melzner der zuständige Sachbearbeiter Theo Hillebrandt bestellt. Auf Grund der personellen Veränderungen ist die teilweise Neubesetzung des Beirates erforderlich. Verwaltungsseitig wird daher die Neubesetzung entsprechend dem Beschlussvorschlag vorgeschlagen.

 

Nach Auskunft des seinerzeit bei der Gestaltung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung und der Ausschreibung beratenen Rechtsanwaltsbüros sollte die Benennung der Vertreter auf der Grundlage des § 113 Abs. 2 GO NW erfolgen. Danach entscheidet grundsätzlich der Rat, wer Vertreter der Gemeinde in den genannten Organen sein soll. Wenn mehr als 1 Vertreter zu bestimmen ist, muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der Gemeinde dazuzählen. Die zu wählenden Beiratsmitglieder können auf der Grundlage des § 50 GO NW durch offene Abstimmung vollzogen werden. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält.

 

i. A.

 

 

 

    Peter Melzner

 


Bezug:       

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen: