Betreff
Vorprüfung der Kommunalwahl am 30. August 2009
Vorlage
FBZD/176/2009
Art
Sitzungsvorlage
Sachverhalt:
Gegen das vom Wahlausschuss in seiner Sitzung am
Aus Sicht der Verwaltung liegen keine Fälle im Sinne des § 40 Abs. 1 Buchstabe a – c des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) vor, die gegen eine Gültigkeit der Wahl sprechen.
Gerd Mollenhauer
Wahlleiter