Betreff
Vorprüfung der Kommunalwahl am 30. August 2009
Vorlage
FBZD/176/2009
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

Festgestellt wird


Sachverhalt:

 

Gegen das vom Wahlausschuss in seiner Sitzung am 03. September 2009 festgestellte Ergebnis wurde kein Einspruch erhoben.

 

Aus Sicht der Verwaltung liegen keine Fälle im Sinne des § 40 Abs. 1 Buchstabe a – c des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) vor, die gegen eine Gültigkeit der Wahl sprechen.

 

 

 

 

 

Gerd Mollenhauer

Wahlleiter