Betreff
Schülerbeförderung in Billerbeck
Vorlage
FBZD/178/2009
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

keiner


Sachverhalt:

 

Es ist der Wunsch des Schul- und Sportausschusses, dass alle Linienverkehre, die im Rahmen der Schülerbeförderung in Billerbeck eingesetzt werden, dem Ausschuss vorgestellt werden. Die einzelnen Linien mit den Haltestellen werden in der Sitzung im Wege einer Power-Point-Präsentation vorgestellt und erläutert. Die einzelnen Fahrpläne sind als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt.

 

Die Schülerbeförderung selber wird durch die rechtlichen Vorgaben der Schülerfahrtkostenverordnung geregelt. Diese ist ebenfalls als Anlage beigefügt. Hieraus ergibt sich zum Beispiel, dass eine Beförderung nicht vor 6:00 Uhr erfolgen soll. Auch soll die maximale Dauer der Beförderung 3 Stunden nicht übersteigen.

Bei den morgendlichen Abfahrzeiten konnte bislang erreicht werden, dass die Schulkinder aus dem Außenbereich für den Besuch der Billerbecker Schulen nicht vor 7:00 Uhr an den Haltestellen abfahren. Auch wurde in der Vergangenheit die maximale zeitliche Vorgabe von bis zu 3 Stunden durchweg eingehalten.  Weitere Erläuterungen auch hinsichtlich der Anbindung aus anderen Orten wie Rosendahl-Darfeld bzw. Havixbeck erfolgen in der Sitzung.

 

 

 

I. A.

 

 

 

 

 

Hubertus Messing                                                               Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                               Bürgermeisterin

 

 

 

 


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

 

Fahrpläne

Schülerfahrtkostenverordnung