Sachverhalt:
Die in der
Sitzungsvorlage (Anlage) zur nichtöffentlichen Sitzung genannten Personen sind
entweder Grundstückseigentümer oder Projektinvestoren für die Errichtung eines
Solarparks westlich des heutigen Industriegebietes Hamern. Zwischen der
Bahnlinie, dem Betriebsgelände der Firma Suwelack bzw. dem Mersmannsbach und
dem Wanderweg ist geplant, aufgeständerte Photovoltaikanlagen auf einer Fläche
von ca. 50.000 qm zu errichten. Ähnliche Projekte gibt es bereits in
Nottuln/Appelhülsen und Dülmen.
Im
Flächennutzungsplan ist das gesamte Areal als gewerbliche Baufläche
ausgewiesen. Der Bebauungsplan Hamern von 1974 hat im Zuge der Ansiedlung der
Firma Suwelack für diesen Bereich Verkehrsflächen für einen Bahnanschluss,
nicht überbaubare Fläche und Überschwemmungsbereich festgesetzt. Solaranlagen,
welche nicht auf einem Gebäude befestigt sind und einem Betrieb dienen, gelten
im Sinne des Baurechts als eigenständige Hauptanlage und dürften in einem
Gewerbegebiet nur innerhalb von Baugrenzen errichtet werden. Insofern ist die
Anlage heute nicht genehmigungsfähig.
Grundsätzlich
wird von Seiten der Verwaltung das Projekt an dieser Stelle begrüßt. Im
Zusammenhang mit der Bebauung der vorhandenen Betriebe und dem Bahndamm ergibt
sich keine negative Auswirkung für das Landschaftsbild. Eher gibt es dem
Industriekomplex einen positiven Akzent. Mit Störungen für Wohngebäude ist
nicht zu rechnen.
Zudem ist der
Bereich für eine gewerbliche Entwicklung im Flächennutzungsplan der Stadt
Billerbeck vorgesehen. Aufgrund der Durchschneidung der Fläche durch den
Mersmannsbach, werden die Flächen zwischen Bach und den Gräben für
Gewerbebetriebe jedoch faktisch nicht
erschlossen werden können. Einen Solarpark auf gut erschließbare und bebaubare Flächen
zu planen wäre städtebaulich und wirtschaftlich nicht sinnvoll.
Im Vorfeld
wurde mit den wesentlichen Behörden abgestimmt, ob der Planung etwas
entgegenstehen könnte. Sowohl die Bezirksregierung als auch das Umweltamt des
Kreises Coesfeld sehen den Solarpark an dieser Stelle als durchführbar an.
Entscheidend dabei ist der direkte Zusammenhang zum Gewerbegebiet. Dies hat
auch den Vorteil, nach 20 Jahren garantierter Einspeisevergütung potentielle
Stromkunden direkt vor Ort beliefern zu können. Durch den geringen
Versiegelungsgrad und die extensive Nutzung der unter den Anlagen wachsenden
Grünlandflächen sieht auch die Untere Landschaftsbehörde und die Untere Wasserbehörde
keine Problematik zum FFH Gebiet Berkel (Vogelschutz) und dem angrenzenden
Mersmannsbach. Der Überschwemmungsbereich des Mersmannsbaches ist von der Bezirksregierung
gerade neu berechnet worden. Im Plangebiet wird nicht mit Überschwemmungen
gerechnet, aufgrund der Ausführung auf Ständern wäre dies aber auch
unproblematisch.
Um im Plangebiet ausschließlich eine Nutzung für Photovoltaik festzuschreiben, ist die Ausweisung eines Sondergebietes Photovoltaik notwendig. Hier können dann auch auf diese Nutzung zugeschnittene Festsetzungen getroffen werden. Da Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan entwickelt sein müssen, ist es außerdem notwendig auch den Flächennutzungsplan zu ändern. Dies kann im Parallelverfahren erfolgen.
Auch wenn einige andere Bauleitplanverfahren noch nicht zu Ende geführt sind (wie Windenergie und die Erweiterung des Gewerbegebietes Hamern), sollte nach Auffassung der Verwaltung das Verfahren bevorzugt durchgeführt werden, da hier ein direktes Investitionsinteresse besteht. Eine Vorstellung des Plankonzeptes erfolgt in der Sitzung. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen nach den Weihnachtsferien die frühzeitige Bürgeranhörung und parallel die frühzeitige Behördenbeteiligung durchzuführen. Außerdem sollte ein städtebaulicher Vertrag erarbeitet werden, in dem Regelungen zur Übernahme der Planungskosten vereinbart werden (s. nö. S.).
i. A. i. A.
Michaela Besecke Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin