Sachverhalt:
Mit
Schreiben vom
Laut Stellungnahme des Landesbetriebes wäre eine Querungshilfe sicherlich ein geeignetes Mittel, um das Überqueren der Fahrbahn zu erleichtern und das Sicherheits-empfinden der Fußgänger zu erhöhen. Allerdings dürfen gewisse Randbedingungen (Fußgängerquerverkehr und technische Möglichkeiten) nicht unberücksichtigt bleiben. Eine dieser Bedingungen ist die Ermittlung eines erhöhten Querungsbedarfes. Der Richtwert des Landesbetriebes liegt bei 50 Querenden in der Stunde. Darüber hinaus muss der Fußgängerverkehr gebündelt auftreten. Das bedeutet, dass die querenden Fußgänger in einem Bereich von 20 m von dem geplanten Standort der Querungshilfe die Fahrbahn überqueren.
Dementsprechend
wurden am 05. und
Hinsichtlich der technischen Möglichkeiten hat der Landesbetrieb ein erhebliches Defizit bei den zurzeit zur Verfügung stehenden Breiten festgestellt. Der Querschnitt in der Örtlichkeit beträgt 10,05 m. Davon entfallen 6,60 m für die Fahrspuren (pro Spur 3,30 m), 2,95 m für die Angebotsstreifen (1,50 m an der Seite der Wohnbebauung / 1,45 m an der Seite der Landwirtschaftsschule) und 0,50 m für die Markierungen. Für eine Querungshilfe würden zusätzlich 2,50 m benötigt. In der Summe wäre eine Breite von 12,55 m erforderlich. Das würde in jedem Fall unter Berücksichtigung einer Verziehungsstrecke von 40 m einen kostenintensiven Grunderwerb erforderlich machen. Für den Grunderwerb und die zusätzlichen baulichen Veränderungsmaßnahmen sind nach Aussage des Baulastträgers derzeit keine Mittel vorhanden.
Die mögliche Anlegung der Querungshilfe wurde außerdem mit der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei in einem Ortstermin erörtert. Beide Behörden sehen die Querungshilfe grundsätzlich als ein geeignetes Mittel an, aber aufgrund der vorhandenen Ampelanlage und der fehlenden Randbedingungen wird kein Bedarf gesehen. Seitens der Polizei wurde noch ergänzt, dass die Zeitlücken des Kraftfahrzeugverkehrs für die querenden Fußgänger groß genug seien und zudem kein Unfallschwerpunkt vorliegt.
Aus Sicht der Verwaltung sollte aufgrund des geringen Querungsaufkommens, der vorhandenen Ampelanlage und der fehlenden technischen Möglichkeiten (u. a. zu geringe Grundstücksbreiten) auf die Errichtung einer Querungshilfe verzichtet werden.
Im Auftrag
Alfons Krause Hubertus Messing Marion Dirks
Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Rates vom
TOP 10 ö. S.
Anlagen: