Betreff
Anlegung einer Querungshilfe im Bereich der Landwirtschaftsschule
Vorlage
FBZD/182/2009
Aktenzeichen
300-116-20
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Aufgrund der fehlenden Randbedingungen wird auf die Errichtung einer Querungshilfe im Bereich der Alten Landwirtschaftsschule verzichtet.


Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 21. Juni 2009 hat die SPD-Fraktion einen Antrag auf Errichtung einer Querungshilfe in Höhe der Alten Landwirtschaftsschule gestellt. Entsprechend des Ratsbeschlusses vom 30. Juni 2009 hat sich die Verwaltung beim Straßenbaulastträger für die Errichtung einer Querungshilfe eingesetzt.

 

Laut Stellungnahme des Landesbetriebes wäre eine Querungshilfe sicherlich ein geeignetes Mittel, um das Überqueren der Fahrbahn zu erleichtern und das Sicherheits-empfinden der Fußgänger zu erhöhen. Allerdings dürfen gewisse Randbedingungen (Fußgängerquerverkehr und technische Möglichkeiten) nicht unberücksichtigt bleiben. Eine dieser Bedingungen ist die Ermittlung eines erhöhten Querungsbedarfes. Der Richtwert des Landesbetriebes liegt bei 50 Querenden in der Stunde. Darüber hinaus muss der Fußgängerverkehr gebündelt auftreten. Das bedeutet, dass die querenden Fußgänger in einem Bereich von 20 m von dem geplanten Standort der Querungshilfe die Fahrbahn überqueren.

 

Dementsprechend wurden am 05. und 06. November 2009 Zählungen der querenden Fußgänger vorgenommen. Die Zählzeiten waren morgens von 07:30 Uhr bis 09:00 Uhr, von 11:45 bis 13:00 Uhr und von 16:30 Uhr bis 18:00 Uhr. Bei den gewählten Zeiten wurden die Hauptabholzeiten des Kindergartens berücksichtigt. Am 06. November 2009 haben wir die Zeit während einer gut besuchten Abendveranstaltung (von 18:45 Uhr bis 20:15 Uhr) als Ermittlungszeitraum hinzu genommen. Tagsüber haben morgens 19, mittags 13 und spätnachmittags 12 Fußgänger die Darfelder Straße in Höhe der Landwirtschaftsschule gequert. Während der Abendveranstaltung (von 18:45 Uhr bis 20:15 Uhr) waren es in 1,5 Stunden 42 Fußgänger. Bei der Zählung wurde festgestellt, dass ca. 50% der Fußgänger aus Richtung der Bahnhofstraße an der Fußgängerampel vorbei laufen und dann in Höhe der Landwirtschaftschule erst die Fahrbahn überquert haben. Die Bündelung ist gegeben. Allerdings ist im Ergebnis festzustellen, dass die erforderlichen 50 Fußgänger/Stunde nicht erreicht werden.

 

Hinsichtlich der technischen Möglichkeiten hat der Landesbetrieb ein erhebliches Defizit bei den zurzeit zur Verfügung stehenden Breiten festgestellt. Der Querschnitt in der Örtlichkeit beträgt 10,05 m. Davon entfallen 6,60 m für die Fahrspuren (pro Spur 3,30 m), 2,95 m für die Angebotsstreifen (1,50 m an der Seite der Wohnbebauung / 1,45 m an der Seite der Landwirtschaftsschule) und 0,50 m für die Markierungen. Für eine Querungshilfe würden zusätzlich 2,50 m benötigt. In der Summe wäre eine Breite von 12,55 m erforderlich. Das würde in jedem Fall unter Berücksichtigung einer Verziehungsstrecke von 40 m einen kostenintensiven Grunderwerb erforderlich machen. Für den Grunderwerb und die zusätzlichen baulichen Veränderungsmaßnahmen sind nach Aussage des Baulastträgers derzeit keine Mittel vorhanden.

 

Die mögliche Anlegung der Querungshilfe wurde außerdem mit der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei in einem  Ortstermin erörtert. Beide Behörden sehen die Querungshilfe grundsätzlich als ein geeignetes Mittel an, aber aufgrund der vorhandenen Ampelanlage und der fehlenden Randbedingungen wird kein Bedarf gesehen. Seitens der Polizei wurde noch ergänzt, dass die Zeitlücken des Kraftfahrzeugverkehrs für die querenden Fußgänger groß genug seien und zudem kein Unfallschwerpunkt vorliegt.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte aufgrund des geringen Querungsaufkommens, der vorhandenen Ampelanlage und der fehlenden technischen Möglichkeiten (u. a. zu geringe Grundstücksbreiten) auf die Errichtung einer Querungshilfe verzichtet werden.

 

 

Im Auftrag

 

 

 

Alfons Krause                             Hubertus Messing                                    Marion Dirks

Sachbearbeiter                          Fachbereichsleiter                                   Bürgermeisterin


Bezug:      Sitzung des Rates vom 30. Juni 2009,

                   TOP 10 ö. S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen: