Betreff
Gemeinsamer Wertstoffhof der Stadt Coesfeld, Gemeinde Rosendahl und der Stadt Billerbeck in Coesfeld-Brink
Vorlage
FBF/098/2009
Aktenzeichen
20/Me-Mü
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

a)    Der gemeinsame Wertstoffhof für Coesfeld, Rosendahl und Billerbeck soll in der bisherigen bewährten Form weiter betrieben werden.

b)    Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Betrieb des Wertstoffhofes soll in der bisherigen Form bestehen bleiben. Die im Vertrag über den Bau und Betrieb eines Wertstoffhofes inklusive der erforderlichen Transporte enthaltene Option der 3-jährigen Verlängerung soll in Anspruch genommen werden.


Sachverhalt:

 

Seit dem Jahr 2003 betreiben die Stadt Coesfeld, die Gemeinde Rosendahl und die Stadt Billerbeck einen gemeinsamen Wertstoffhof. Diese interkommunale Zusammenarbeit hat sich in mehrerlei Hinsicht bewährt. Die Einrichtung wird von den Bürgerinnen und Bürgern der beteiligten drei Kommunen gut angenommen. Die Sammelergebnisse sind gut. Auch die positiven Auswirkungen auf das Stadtbild bzgl. der Sauberkeit im Vergleich zu den früheren Sperrgutsammlungen zu unterschiedlichsten Terminen (Elektroschrott, Altteppiche, Altholz und Sperrmüll usw.) sind deutlich spürbar.

 

Die Grundlage für die Zusammenarbeit der drei Gemeinden ist eine 2004 geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung. Durch den gemeinsamen Betrieb fallen die erforderlichen Investitionskosten für die Bereitstellung und Herrichtung eines Grundstückes mit der dazugehörigen Infrastruktur nur einmal an und nicht für jede einzelne Kommune, also drei Mal. Großzügige Öffnungszeiten können gewährleistet werden an 4 Wochentagen (montags, mittwochs und freitags von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie samstags von 08.30 Uhr bis 13:30 Uhr). All dies ist möglich mit relativ geringen Kosten, die die Gebührenkalkulation nur mäßig belasten. Durch einen einzelnen betriebenen Wertstoffhof ist von erheblichen Mehrkosten auszugehen.

 

Der Abfuhrvertrag enthält eine Option, nach der den drei Kommunen eine Verlängerung um drei Jahre (31.12.2010 bis 31.12.2013) eingeräumt wird. Würde die Stadt Billerbeck die interkommunale Zusammenarbeit nicht mehr wollen, müsste bis spätestens 31.12.2009 eine Kündigung zum 31.12.2010 erfolgen. Damit hätte die Stadt Billerbeck einerseits das Recht, aber andererseits auch die Verpflichtung, ab dem 01.01.2011 selbst einen Wertstoffhof einzurichten oder zu betreiben bzw. diese Leistungen zu beauftragen. Dieses Vorgehen wäre aus Sicht der Verwaltung unwirtschaftlich. Außerdem mangelt es zurzeit an Gewerbegrundstücken in geeigneter Lage. Auch aus diesem Blickwinkel wäre die Inanspruchnahme der 3-Jahresoption die eindeutig bessere Lösung.

 

Zwischen den Vertragspartnern der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wurden inzwischen Gespräche über die Veränderung von Standards im Bereich Wertstoffhof (z. B. Absenkung der Container) geführt. Dies ist durch die beiden anderen Partner wegen der Erhöhung der Kosten nicht gewollt. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass bei einer Verlängerung des Betriebs für drei Jahre ein gleich bleibender Preis nach dem Preisstand 2009 zugesichert wird. Dies wäre bei Veränderungen der Standards so nicht möglich.

 

Um Beschlussfassung entsprechend dem Beschlussvorschlag wird gebeten.

 

i. A.

 

 

 

 

Peter Melzner                                                           Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                   Bürgermeisterin


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: