Sachverhalt:
Der anliegenden Gebührenbedarfsberechnung ist zu entnehmen, dass für das Wirtschaftsjahr 2010 die Erhöhung der Schmutzwassergebühr vorgeschlagen wird.
Die Schmutzwassergebühr soll von 2,46 €/m³ auf 2,61 €/m³ erhöht werden.
Die Kostenansätze des Erfolgsplanes bleiben auf dem Niveau des Vorjahres, außer:
Ø Erstattung von Personalkosten
Ø Erstattung von Verwaltungskosten
Ø Abschreibungen auf das Anlagevermögen
Ø Zinsaufwand
Ø Verlust aus Vorjahren (hier aus 2007 und 2008))
Hinsichtlich der Verrechnungsposten mit der Stadt Billerbeck (Verwaltungs- und Personalkosten) wird lediglich eine Anpassung entsprechend der Orientierungsdaten des Landes NRW vorgenommen (+ 1%). Dies ist im Rahmen der Vereinbarung zwischen den Abwasserbetrieb und der Stadt Billerbeck für die ansonsten pauschalen Ansätze vorgesehen.
Die kalkulatorischen Kosten, hier Abschreibungsbedarf und Zinsaufwand, ergeben sich aus den bisher vorgenommenen Investitionen.
Die Verluste aus dem Wirtschaftsjahr 2007 sind entsprechend der Beschlüsse des Rates der Stadt Billerbeck für die Kalkulation 2010 einzusetzen.
Spielräume zur Senkung der Gebührenansätze sind nicht vorhanden. Es erfolgte in den zurückliegenden Jahren:
Ø keine Verzinsung des eingebrachten Eigenkapitals,
Ø keine Verzinsung des aufgewandten Kapitals, nur des tatsächlichen Zinsaufwandes,
Ø eine Abschreibung vom Herstellungswert, nicht des Wiederbeschaffungswertes,
Ø eine Unterkalkulation gem. der Nachweise der erfolgten Nachkalkulationen, allein aus dem Wirtschaftsjahr 2007 in der Höhe von 57.222,92 €, sowie 9.982,10 € aus dem Wirtschaftsjahr 2008 (Einstellung auch in 2011 möglich).
Insbesondere der Verzicht auf die Verzinsung des eingebrachten Eigenkapitals und der Verzicht auf die Verzinsung des aufgewandten Kapitals wurde noch durch die Gemeindeprüfungsanstalt mit der Vorlage ihres Prüfungsberichtes unter FI-16 bemängelt und darüber hinaus durch die Kommunalaufsicht des Kreises Coesfeld beanstandet.
Rainer Hein Peter Melzner Marion Dirks
Betriebsleiter Kämmerer Bürgermeisterin