Betreff
Ganzheitliche Sanierung der öffentlichen und privaten Kanalisation im Bereich Bernhardstraße/Wiesenstraße hier: Satzung über die vorgezogene Dichtheitsprüfung gem. § 61a LWG
Vorlage
AB/089/2009
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die anliegende Satzung der Stadt Billerbeck gem. § 61a LWG NRW über die vorgezogene Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen im Bereich des Projektgebietes Bernhardstraße wird beschlossen.


Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Betriebsausschusses am 01.09.2009 wurde die Betriebsleitung beauftragt, eine Satzung zur vorgezogenen Dichtheitsprüfung für das Projektgebiet Bernhardstraße für eine der nächsten Sitzung vorzubereiten.

Ebenfalls wurde die Betriebsleitung beauftragt, einen Förderantrag zur Sanierung privater Kanäle im Projektgebiet zu stellen.

 

Die Betriebsleitung hat inzwischen Kontakt mit der NRW-Bank als Förderstelle des Landes Nordrhein-Westfalen aufgenommen. Hinsichtlich des Förderantrages entsprechend des Investitionsprogramms Abwasser, Förderbereich 6.2, Sanierung privater Kanalisationen, ergeben sich folgende Verfahrensschritte.

 

Zunächst wird die zu sanierende Anschlussleitung des betreffenden Grundstückes durch Begehung der Grundstücke ermittelt. Hierzu werden z.Zt. Termine mit den Grundstückseigentümern abgestimmt.

Der Abwasserbetrieb der Stadt Billerbeck trägt diese Ergebnisse in entsprechende Lagepläne ein und versendet an die jeweiligen Grundstückseigentümer einen Antrag auf Förderung, der durch die Grundstückseigentümer unterschrieben an den Abwasserbetrieb zurück zu senden ist.

Die Anträge werden gesammelt, die Fördersummen addiert und ein Gesamtantrag an die NRW-Bank durch den Abwasserbetrieb der Stadt Billerbeck gestellt.

 

Seitens der NRW-Bank wird darauf hingewiesen, dass eine Förderung nur dann gewährt wird, wenn in dem betreffenden Gebiet eine Satzung zur vorgezogenen Dichtheitsprüfung erlassen wurde. Bisher war der Unterzeichner davon ausgegangen, dass die Willensbekundung zum Erlass einer solchen Satzung ausreicht, wurde jedoch auf dem oben beschriebenen Sachverhalt hingewiesen. Demnach ist eine entsprechende Satzung vor Versendung des Förderantrages für das Projektgebiet zu beschließen. Der Satzungsentwurf ist dieser Verwaltungsvorlage beigefügt.

 

 

 

 

Rainer Hein                                                              Marion Dirks

Betriebsleiter                                                             Bürgermeisterin


Bezug:      Sitzung des Betriebsausschusses am 01.09.2009, TOP 4 ö.S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                               ---

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                        ---

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                   ---

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                               ---