Betreff
Gebührenbedarfsberechnung 2010 für die Abfallbeseitigung
Vorlage
FBF/101/2009
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

a)    Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation für die Gebührenbedarfsberechnung 2008 wird zur Kenntnis genommen. Die Summe wurde dem bilanziellen Sonderposten für Gebührenausgleich zugeführt. In Anwendung des § 6 Abs. 2 KAG wird hiervon ein Betrag in Höhe von 26.500,00 € im Zuge der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2010 entnommen und damit an die Gebührenpflichtigen weitergegeben.

b)    Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2010 wird zur Kenntnis genommen.

c)    Die Abfallbeseitigungsgebühren sowie die übrigen Tarife bleiben unverändert.

d)    Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung in der Stadt Billerbeck in der Fassung der 6. Änderung behält Ihre Gültigkeit.


Sachverhalt:

 

Die gesamten Kosten der Abfallbeseitigung wurden neu kalkuliert (siehe Tabelle 1 der anliegenden Gebührenbedarfsberechnung 2010). Durch Gebührenanhebungen für Beseitigungs- und Verwertungskosten an den Kreis entstehen zwar Mehraufwendungen in Höhe von 19.000,00 €, diese können jedoch durch Einsparungen bei den Unternehmer- und Verwaltungskosten mehr als aufgefangen werden. Die Gesamtkosten ermäßigen sich damit geringfügig und stellen sich für 2010 voraussichtlich auf rd. 767.000,00 €. Die so entstehenden Aufwendungen werden nach dem errechneten voraussichtlichen Restmüllgefäßvolumen nach Berücksichtigung der Inanspruchnahme des Sonderpostens für Gebührenausgleich und weitere Einnahmen nach der Anzahl der voraussichtlichen Restmüllgefäße für das Jahr 2010 auf die einzelnen Gefäßgrößen verteilt (80 l, 120 l und 240 l). Danach könnten die Restmüllgebühren unverändert bleiben. Siehe auch Seite 2 und 3 (Kalkulation mit Grundgebühr) der beigefügten Gebührenbedarfsberechnung. Dies ist auch der Beschlussvorschlag der Verwaltung.

 

In der Umwelt- und Denkmalausschuss-Sitzung für die Gebührenbedarfsberechnung 2009 am 25.11.2008 wurde eingehend darüber diskutiert, ob die Abfuhrtarife der Stadt Billerbeck genügend Anreize zur Müllvermeidung enthalten. Ein Vergleich der Gebührensätze mit anderen Kommunen des Kreises hat ergeben, dass die Stadt Billerbeck hinsichtlich der Tarifgestaltung bzgl. des Vermeidungsanreizes im Durchschnitt des Kreises liegt. Die meisten Gemeinden federn den Volumenmaßstab durch die Anrechnung einer Grundgebühr ab. Dies ist nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zulässig, soweit durch die Tarife eine Anreizwirkung zur Müllvermeidung gegeben wird. Dadurch, dass die 120 l-Tonne erheblich teurer ist als die 80 l-Tonne und die 240 l-Tonne wiederum erheblich teurer als die 120 l-Tonne, ist diese Anreizwirkung in Billerbeck deutlich ausgeprägt.

 

Eine Alternativberechnung ohne die Anrechnung einer Grundgebühr ist als Anlage der Gebührenbedarfsberechnung beigefügt und besonders gekennzeichnet (s. Seite 3, Kalkulation ohne Grundgebühr). Danach wäre eine Änderung der Gebührensatzung erforderlich mit der Folge, dass

das   80 l-Gefäß um 23,40 EUR günstiger würde

= rd. 13,00 %,

das 120 l-Gefäß um 1,80 EUR teurer

= rd.   1,00 % und

das 240 l- Gefäß um 79,80 EUR teurer

= rd. 21,00 %.

Bei der Berechnung ohne die Grundgebühr wäre der Literpreis für jedes Müllgefäß 1,88 EUR je Liter. Durch eine derartige Tarifgestaltung würde zwar ein zusätzlicher Anreiz zur Müllvermeidung gegeben sein. Allerdings muss auch berücksichtigt werden, dass damit auch ein Anreiz entsteht, Müll auf anderem Wege als über die Restmülltonne zu entsorgen, um hierdurch Gebühren zu sparen. Schließlich ist zu beachten, dass gerade für größere Familien zusätzliche Kosten entstehen, weil die großen Gefäße erheblich teurer werden.

 

Die ohnehin umstrittene Subvention der sog. „Familientonne“ und damit auch der zu Lasten des Allgemeinen Haushalts zu übernehmende Fehlbedarf müsste dann zumindest für die Großgefäße erhöht werden, um für die Familien den gleichen Subventionseffekt zu erreichen. Dabei sollte auch die sich drastisch verschlechternde Haushaltslage der öffentlichen Hände und damit auch der Stadt Billerbeck im Auge behalten werden.

 

Nach Abwägung der vorstehenden Aspekte sollte die bisherige Gebührenkonstellation beibehalten werden. Um Beschlussfassung entsprechend dem Beschlussvorschlag wird gebeten.

 

I. A.

 

 

 

Peter Melzner                                                           Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                   Bürgermeisterin


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Abschluss des Gebührenhaushaltes 2008, Nachkalkulation

Gebührenbedarfsberechnung 2010 für den Gebührenhaushalt Abfallbeseitigung