a) Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation für die Gebührenbedarfsberechnung 2008 wird zur Kenntnis genommen. Die Summe wurde dem bilanziellen Sonderposten für Gebührenausgleich zugeführt. In Anwendung des § 6 Abs. 2 KAG wird hiervon ein Betrag in Höhe von 26.500,00 € im Zuge der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2010 entnommen und damit an die Gebührenpflichtigen weitergegeben.
b) Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2010 wird zur Kenntnis genommen.
c) Die Abfallbeseitigungsgebühren sowie die übrigen Tarife bleiben unverändert.
d) Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung in der Stadt Billerbeck in der Fassung der 6. Änderung behält Ihre Gültigkeit.
Sachverhalt:
Die gesamten Kosten der Abfallbeseitigung wurden neu kalkuliert (siehe Tabelle 1 der anliegenden Gebührenbedarfsberechnung 2010). Durch Gebührenanhebungen für Beseitigungs- und Verwertungskosten an den Kreis entstehen zwar Mehraufwendungen in Höhe von 19.000,00 €, diese können jedoch durch Einsparungen bei den Unternehmer- und Verwaltungskosten mehr als aufgefangen werden. Die Gesamtkosten ermäßigen sich damit geringfügig und stellen sich für 2010 voraussichtlich auf rd. 767.000,00 €. Die so entstehenden Aufwendungen werden nach dem errechneten voraussichtlichen Restmüllgefäßvolumen nach Berücksichtigung der Inanspruchnahme des Sonderpostens für Gebührenausgleich und weitere Einnahmen nach der Anzahl der voraussichtlichen Restmüllgefäße für das Jahr 2010 auf die einzelnen Gefäßgrößen verteilt (80 l, 120 l und 240 l). Danach könnten die Restmüllgebühren unverändert bleiben. Siehe auch Seite 2 und 3 (Kalkulation mit Grundgebühr) der beigefügten Gebührenbedarfsberechnung. Dies ist auch der Beschlussvorschlag der Verwaltung.
In der Umwelt- und Denkmalausschuss-Sitzung für die
Gebührenbedarfsberechnung 2009 am
Eine Alternativberechnung ohne die Anrechnung einer Grundgebühr ist als Anlage der Gebührenbedarfsberechnung beigefügt und besonders gekennzeichnet (s. Seite 3, Kalkulation ohne Grundgebühr). Danach wäre eine Änderung der Gebührensatzung erforderlich mit der Folge, dass
das 80 l-Gefäß um 23,40 EUR günstiger würde |
= rd. 13,00 %, |
das 120 l-Gefäß um 1,80 EUR teurer |
= rd. 1,00 % und |
das 240 l- Gefäß um 79,80 EUR teurer |
= rd. 21,00 %. |
Bei der Berechnung ohne die Grundgebühr wäre der Literpreis für jedes Müllgefäß 1,88 EUR je Liter. Durch eine derartige Tarifgestaltung würde zwar ein zusätzlicher Anreiz zur Müllvermeidung gegeben sein. Allerdings muss auch berücksichtigt werden, dass damit auch ein Anreiz entsteht, Müll auf anderem Wege als über die Restmülltonne zu entsorgen, um hierdurch Gebühren zu sparen. Schließlich ist zu beachten, dass gerade für größere Familien zusätzliche Kosten entstehen, weil die großen Gefäße erheblich teurer werden.
Die ohnehin umstrittene Subvention der sog. „Familientonne“ und damit auch der zu Lasten des Allgemeinen Haushalts zu übernehmende Fehlbedarf müsste dann zumindest für die Großgefäße erhöht werden, um für die Familien den gleichen Subventionseffekt zu erreichen. Dabei sollte auch die sich drastisch verschlechternde Haushaltslage der öffentlichen Hände und damit auch der Stadt Billerbeck im Auge behalten werden.
Nach Abwägung der vorstehenden Aspekte sollte die bisherige Gebührenkonstellation beibehalten werden. Um Beschlussfassung entsprechend dem Beschlussvorschlag wird gebeten.
I. A.
Peter Melzner Marion Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Abschluss des Gebührenhaushaltes 2008, Nachkalkulation
Gebührenbedarfsberechnung 2010 für den Gebührenhaushalt Abfallbeseitigung