a)
Die in der Anlage beigefügte
Gebührenbedarfsberechnung 2010 für die
Straßenreinigung wird zur Kenntnis genommen.
b) Die Straßenreinigungsgebühren werden auf 1,51 € festgesetzt.
c) Die 10. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Billerbeck wird beschlossen.
Sachverhalt:
Für die Gebührenbedarfsberechnung 2010 wurden die Aufwendungen und Erträge neu kalkuliert. Konnten gestiegene Unternehmerkosten des letzten Jahres noch durch das Einrechnen eines Überschusses aus dem Jahre 2007 in die Gebührenbedarfsberechnung teilweise aufgefangen werden, so ist dies in 2010 nicht der Fall. Im Gegenteil war hier ein Fehlbetrag aus dem Jahr 2008 in Höhe von 320,00 € vorzusehen. Allein diese Belastung wirkt sich mit 1.420,00 € belastend auf die Gebührenbedarfsberechnung 2010 aus. Hinzu kommt, dass im Zuge des NKF die Personalkosten für das Produkt Straßenreinigung neu ermittelt wurden. Auch hierdurch waren Veränderungen erforderlich.
Des Weiteren erfolgte eine Umstellung der zu veranlagenden Frontmeter. So wurden die bisher im Zuge einer Selbstveranlagung erfassten Frontmeter der städtischen Grundstücke aus der Veranlagung herausgenommen und im Zuge der Erhöhung des Stadtanteils von 20,21 % auf 26,54 % berücksichtigt. Hierdurch können Verwaltungskosten aus internen Verrechnungen vermieden werden.
Aus all den vorstehenden Gründen ist eine Anpassung der Straßenreinigungssatzung (§ 6 Abs. 4) und einer Anhebung der Gebühr von 1,39 € auf 1,51 € je Frontmeter erforderlich.
Um Beschlussfassung entsprechend der Verwaltungsvorlage wird gebeten.
I. A.
Peter Melzner Marion Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung in der Stadt Billerbeck für das Jahr 2010
10. Änderungssatzung für die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Billerbeck