Betreff
Bildung einer Einigungsstelle gem. § 67 LPVG hier: Benennung eines Vorsitzenden und seines Stellvertreters sowie Bestellung von Beisitzern
Vorlage
FBZD/184/2009
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Im Einvernehmen mit dem Personalrat bei der Stadt Billerbeck wird Herr Richter Wolfgang Janzen (Amtsgericht Coesfeld) zum Vorsitzenden der Einigungsstelle bei der Stadt Billerbeck und Herr Richter Helbig (Arbeitsgericht Bocholt) zum stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle benannt.

 

Als Beisitzer der Einigungsstelle werden bestellt:

Herr Stadtamtsrat Manfred Tenbrinck (Stadt Coesfeld)

Herr Verwaltungsfachwirt/Betriebswirt (VWA) Hubertus Messing

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 67 Landespersonalvertretungsgesetz NW wird bei jeder oberen Dienstbehörde für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung eine Einigungsstelle gebildet. Sie besteht aus einem unparteiischen Vorsitzenden mit mindestens 6 Beisitzern, die jeweils zur Hälfte vom Personalrat und vom Rat der Stadt Billerbeck zu bestellen sind.

 

Auf die Person des Vorsitzenden und seines Stellvertreters sowie über die Zahl der Beisitzer haben sich die oberste Dienstbehörde und die bei ihr bestehende Personalvertretung innerhalb von zwei Monaten nach Beginn der Wahlperiode zu einigen.

 

In der abgelaufenen Wahlperiode der Personalvertretung bestand die Einigungsstelle bei der Stadt Billerbeck aus dem Vorsitzenden und 6 Beisitzern, von denen 3 vom Personalrat und 3 vom Rat der Stadt Billerbeck bestellt wurden.

 

Vom Personalrat bei der Stadt Billerbeck werden für die Einigungsstelle vorgeschlagen:

 

Als Vorsitzender                Herr Richter Wolfgang Janzen (Amtsgericht Coesfeld) und als

stellvertr. Vorsitzender     Herr Richter Rüdiger Helbig (Amtsgericht Bocholt)

 

sowie 3 Beisitzer.

 

Die Beisitzer der Einigungsstelle müssen Beschäftigte im Geltungsbereich eines Personalvertretungsgesetzes, also Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sein. Sie können gleichzeitig Mitglied des obersten Organs der betreffenden Körperschaft, also Mitglied des Rates der Stadt Billerbeck sein.

 

In der abgelaufenen Wahlperiode waren als Beisitzer bestellt:

 

Herr Stadtamtsrat Manfred Tenbrinck (Stadt Coesfeld)

Ratsmitglied Herr Thomas Hagemann

Herr Stadtangestellter Hubertus Messing

 

Für die neu zu bildende Einigungsstelle werden nunmehr vorgeschlagen:

 

Herr Stadtamtsrat Manfred Tenbrink (Stadt Coesfeld)

Herr Verwaltungsfachwirt/Betriebswirt (VWA) Hubertus Messing

Herr/Frau Ratsmitglied ……………..

 

Der Ausschuss sollte ein Ratsmitglied bestellen, das die o.a. Voraussetzungen erfüllt.

 

Darüber hinaus wird vorgeschlagen, den Vorschlägen für den Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzender der Einigungsstelle zuzustimmen.

 

 

I. A.

 

 

Hubertus Messing                                                               Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                               Bürgermeisterin


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: