1. Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird demnach auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht verzichtet.
2. Auf eine vorgezogene Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.
3. Der Entwurf der 11. Änderung des Bebauungsplanes Sanierungsgebiet I a -Südteil- und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.
4. Nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die berührten Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 BauGB beteiligt sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Sachverhalt:
Wie in der letzten Sitzung bereits erörtert, ist die Änderung des Bebauungsplanes notwendig, um Regelungen zur Errichtung von Werbeanlagen zu treffen. Dabei geht es insbesondere um Festsetzungen zu der Menge und den Maßen der Anlagen.
Die vorgeschlagenen Festsetzungen entsprechen nicht exakt denen der Gestaltungssatzung, sondern sind auf den Planbereich zugeschnitten. Erläuterungen werden in der Sitzung folgen.
Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, soll das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt und auf eine frühzeitige Bürgeranhörung verzichtet werden. Im Rahmen der Offenlage besteht die Möglichkeit in der Verwaltung zusätzliche Erläuterungen zu bekommen. Parallel zur Offenlage soll die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden.
i. A. i. A.
Michaela Besecke Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Stadtentwicklungs- und
Bauausschusses vom
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: 250,-- €
Finanzierung durch Mittel bei dem Produktkonto: 09010.54310000
Anlagen:
Entwurf der Gestaltungsfestsetzungen
Begründungsentwurf