Sachverhalt:
Die Geschäftsordnung wurde letztmalig 1999 geändert. Um eine zusätzliche Rechtssicherheit hinsichtlich der Ladungsfrist zu erhalten, sollten die §§ 1 und 2 geändert werden.
Durch die vorgeschlagene Änderung bzw. Ergänzung der zulässigen Versendungsart per E-Mail soll sichergestellt werden, dass in Zukunft keine Einladung verspätetet über den Postweg zugestellt und somit eine Gefährdung der Ladungsfristen ausgeschlossen wird.
Die vorgeschlagen Änderungen sind markiert und die Schrift in fett und kursiv gesetzt.
Fast alle Änderungen sind redaktioneller Art. Lediglich im § 9 „Befangenheit von Ratsmitgliedern“ wurde die Rechtsgrundlage erweitert und zur Klarstellung die Bürgermeisterin mit aufgenommen.
I.A.
Hubertus
Messing Marion
Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Geschäftsordnung