Betreff
Informationen zur Haushaltsentwicklung, Ausblick auf den neuen Finanzplanungszeitraum unter Berücksichtigung der aktuellen Steuerschätzungen
Vorlage
FBF/106/2009
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

- ohne -

Es handelt sich lediglich um einen Zwischenbericht in Anbetracht der aktuellen Steuerschätzungen.


Sachverhalt:

 

Mit dem 31. Dezember 2009 beendet die Stadt Billerbeck gleichzeitig das erste Jahr in dem ein neues Haushaltsrecht gilt, das sogenannte Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF). Zwar wird nach der Terminplanung für das neue Haushaltsjahr 2010 die Einbringung des Etats gegenüber dem Vorjahr vorgezogen, erfolgt aber dennoch mit dem 18. Februar 2010 relativ spät. Die Terminierung hängt mit der Einführung des NKF und dem damit zum Ende des Jahres zu erstellenden ersten Jahresabschlusses zusammen. Die Einbringung zum 18. Februar 2010 ist im aktuellen Sitzungskalender fest eingeplant. Die Einbringungstermine sollen in den nächsten Jahren kontinuierlich vorgezogen werden.

 

Vor diesem Hintergrund halte ich es für erforderlich, dass Sie dennoch frühzeitig über die Entwicklung der Finanzen in 2010 und den weiteren Finanzplanungszeitraum bis 2013 auf dem Laufenden gehalten werden, nicht zuletzt um Sie in die Lage zu versetzen, vor dem eigenen finanziellen Hintergrund eigene Entscheidungen aber auch die Entscheidungen anderer Ebenen im staatlichen und kommunalen Finanzausgleich beurteilen und werten zu können. Dabei kann die Novembersteuerschätzung, deren Regionalisierung gerade vorliegt, einbezogen werden.

 

Eins vorweg, die Finanzkrise trifft die Stadt Billerbeck sehr hart. Die damit einhergehende Minderung der Finanzausgleichsmasse sowie der Beteiligung an der Einkommen- und Umsatzsteuer mit Auswirkungen auf den gesamten Finanzplanungszeitraum bis 2013 sind nicht verkraftbar. Erschwerend hinzu kommen ebenfalls nicht beeinflussbare örtliche Entwicklungen, die insbesondere die Gewerbesteuereinnahmen drastisch einbrechen lassen.

 

Konkret berührt durch diese negativen Daten ist das Produkt 16010 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ der Stadt Billerbeck (sogenanntes Überschussprodukt) aus dessen Überschuss der Zuschussbedarf sämtlicher anderer Produkte finanziert werden muss. In dem Produkt „Allgemeine Finanzwirtschaft“ sind als Erträge insbesondere die Realsteuern, die Steuerbeteiligungen, Schlüsselzuweisungen, Konzessionsabgaben, Zinserträge und als Aufwendungen die Kreisumlage, die Gewerbesteuerumlagen sowie die Zinsaufwendungen enthalten. Aufgrund der aktuellen Steuerschätzung und Finanzplanungsdaten wird sich dieser Überschuss gegenüber den bisherigen Planungen wie folgt verändern:

 

 

2009

2010

2011

2012

2013

Überschuss bisher

5.756.500

6.240.000

6.681.000

7.109.000

-

Überschuss neu

4.630.500

4.111.500

5.327.500

5.253.500

5.463.500

Verschlechterung

-1.126.000

-2.128.500

-1.353.500

-1.855.500

-

 

Wie sich diese Veränderungen im Einzelnen ergeben kann der anliegenden Tabelle entnommen werden.

 

Im Zuge der anstehenden Etataufstellung und Finanzplanung ist allen Fachbereichen im Hause aufgegeben, die Zuschussbedarfe der übrigen Produkte zu reduzieren, wenngleich aufgrund der bereits getätigten Einsparungen der letzten Jahre, anstehender Tariferhöhungen und gestiegener Sachkosten, der Handlungsrahmen eingeengt ist.

 

Aufgrund der jetzigen Daten muss damit gerechnet werden, dass bereits 2011 die bilanzielle Ausgleichsrücklage der Stadt Billerbeck aufgezehrt sein wird und die allgemeine Rücklage (freies Eigenkapital) in Anspruch genommen werden muss. Je nachdem ob der Gesamtfehlbedarf in den Jahren 2012 und 2013 unter die Summe von rd. 1.300.000,00 € gedrückt werden kann, ist die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes nach NKF erforderlich. Nichtsdestotrotz wäre bei Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage der Haushaltsplan gegenüber der Kommunalaufsicht nicht nur anzeigepflichtig, sondern genehmigungspflichtig und könnte mit Bedingungen und Auflagen erteilt werden.

 

Von besonderer Bedeutung ist in dieser Situation auch wieder die Festsetzung der Kreisumlage (allgemeine Kreisumlage und Jugendamtsumlage), die aufgrund einer beabsichtigten Erhöhung der Kreisumlagesätze voraussichtlich 6.332.000,00 € in 2010 für Billerbeck betragen wird (2009 = 5.994.000,00 €). Bei allem Verständnis für zu erwartende Ausgabensteigerungen des Kreises passt diese Erhöhung, die für die betroffenen Gemeinden wie eine Steuererhöhung wirken, nicht in die Landschaft. Die Umlagesätze sollen von zurzeit 53,25 %-Punkten auf 57,78 %-Punkte = 4,53 %-Punkte angehoben werden. Dies entspricht in % einer Erhöhung von 8,5 %. Damit schließt der Kreis die Lücke zwischen Aufwendungen und Erträgen.

 

Würde die Stadt Billerbeck ihre Realsteuersätze um durchschnittlich 8,5 %-Punkte anheben, könnte sie die Kreisumlagenerhöhung hierdurch nicht einmal auffangen.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist dies in der jetzigen konjunkturellen Situation nicht tragbar und wird daher verwaltungsseitig auch nicht vorgeschlagen (siehe nächsten Tagesordnungspunkt). Allerdings kann auch eine Senkung (siehe derzeitige Situation auf Bundesebene) nicht in Betracht kommen. Sollte sich ab 2011 keine deutliche Verbesserung im Finanzausgleich und den Finanzplanungsdaten ergeben, wird die Stadt Billerbeck ab 2011 nicht um eine Anhebung der Realsteuerhebesätze herumkommen, zumal sie auch innerhalb des Kreises mit ihren Sätzen unter dem Durchschnitt liegt.

 

Weitere Erläuterungen erfolgen in der Sitzung.

 

I. A

 

 

 

Peter Melzner                                                           Marion Dirks

Kämmerer                                                                  Bürgermeisterin


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Übersicht über die Entwicklung des Produktes 16010 „Allgemeine Finanzwirtschaft“