Betreff
Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2010, Erlass einer Hebesatzsatzung
Vorlage
FBF/107/2009
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Realsteuerhebesätze der Stadt Billerbeck für das Haushaltsjahr 2010 werden ab dem 1. Januar 2010 wie folgt festgesetzt:

 

Grundsteuer

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

192 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

381 v. H.

Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag

403 v. H.

 

Die Hebesatzsatzung wird in der der HFA-Vorlage beigefügten Fassung beschlossen.


Sachverhalt:

 

Wegen des Systemwechsels zum Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) erfolgt die Einbringung des neuen Haushaltsplanes relativ spät am 18. Februar 2010, siehe auch neuen Sitzungskalender. Wenngleich im Rahmen der sogenannten Übergangshaushaltswirtschaft vorgesehen ist, dass bei einer verspäteten Einbringung des Haushaltes die Steuersätze nach den Hebesätzen des Vorjahres weiter erhoben werden können, wird aus Gründen der Rechtssicherheit vorgeschlagen, wie im Vorjahr eine Hebesatzsatzung zu erlassen. Damit können sich alle Steuerpflichtigen rechtzeitig auf diese Sätze einstellen. Eine Änderung der Realsteuersätze soll für das Jahr 2010 hiermit nicht verbunden werden. Die Steuersätze werden nur vorab durch gesonderte Satzung festgesetzt. In der später zu beschließenden Haushaltssatzung haben die Hebesätze nur noch deklaratorische Bedeutung.

 

Um Beschlussfassung entsprechend der Vorlage wird gebeten.

 

I. A.

 

 

 

Peter Melzner                                                           Marion Dirks

Kämmerer                                                                  Bürgermeisterin


 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Hebesatzsatzung