Betreff
Wahl des (r) stellvertretenden Ausschussvorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses gemäß § 57 Abs. 3 GO NW
Vorlage
FBZD/188/2009
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

keiner


Sachverhalt:

 

Gemäß § 57 Abs. 3 GO NW führt die Bürgermeisterin den Vorsitz im Haupt- und Finanzausschuss. Der Hauptausschuss wählt aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter (§ 57 Abs. 3 Satz 3 GO NW).

 

 

Die Wahl erfolgt nach § 50 Abs. 2 GO NW. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.

 

Die Bürgermeisterin hat Stimmrecht.

 

 

 

 

 

I.A.

 

 

 

 

Hubertus Messing                                                               Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                               Bürgermeisterin

 


Bezug:     

  

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: