Betreff
Dringlichkeitsentscheidungen gemäß § 60 GO NW hier: Genehmigung von außer- und überplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
FBZD/189/2009
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Gem. § 60 GO NW werden im Wege der Dringlichkeitsentscheidung folgende über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben genehmigt.

 

1.  Produkt 03013 Realschule       56.200,00 €  für die Ausstattung im Rahmen des

                                                                       Ganztagsangebotes

2.  Produkt 01530 Tourismus           3.000,00 €  für  die Vermarktung  des                                                                                                  „Berkelradweg“


Sachverhalt:

 

Produkt: 03013 - Realschule

 

Die Stadt Billerbeck hat am 08. Juli 2009 bei der Bezirksregierung Münster einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Investitionen und Ausstattung in Ganztagsschulen gestellt. Der entsprechende Antrag ist als Anlage beigefügt. Laut Zuwendungsbescheid vom 1. Dezember 2009 erhält die Stadt Billerbeck bei den voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 56.200,00 € und einer 90 % Förderung eine Zuwendung von 50.000,00 €. Diese Mittel müssen noch bis zum 31. Dezember 2009 in Auftrag gegeben und grundsätzlich abgeschlossen sein.

 

Eine Veranschlagung im Produkthaushalt 2009 konnte nicht erfolgen, da dieses Programm aus bisher nicht in Anspruch genommene IZBB-Mitteln des Landes erst im Mai 2009 aufgelegt wurde.

 

Es müssten folglich 56.200,00 € überplanmäßig bei dem Produkt 03013.7831600 „Anschaffung von Inventar für die Realschule“ zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Deckung erfolgt wie folgt:

 

  1. Zuwendung durch das  LAND NRW       50.000,00 €
  2. Eigenanteil der Stadt Billerbeck                  6.200,00 € (bisher nicht verausgabte

           Mittel im  Produkt 03013        

           Realschule)

 

Weitere Erläuterungen erfolgen in der Sitzung.

 

 

 

Produkt: 15030 - Tourismus

 

In den vergangenen Jahren wurde bereits mehrfach die Anlegung eines „Berkelradweges“ in den verschiedensten Ausschüssen diskutiert. Die Ausschilderung soll im Rahmen des Leaderprogrammes mit abgewickelt werden. Die Anliegerstädte der Berkel wollen zukünftig den „Berkelradweg“ gemeinsam touristisch bewerben. Hierzu soll ein Förderantrag bei der Euregio gestellt werden. Geplant ist eine Radfahrkarte in Form eines Spiralhefters, Flyer und einen gemeinsamen Internetauftritt zu erstellen. Die Kosten sollen sich auf ca. 60.000,00 € belaufen. Der Fördersatz beträgt 50 %. Von den Kommunen auf deutscher Seite ist ein Eigenanteil in Höhe von 15.000,00 € aufzubringen. Dieser Betrag sollte auf die Städte Billerbeck, Coesfeld, Gescher, Stadtlohn und Vreden zu gleichen Teilen verteilt werden.

Da der Haushaltsansatz in diesem Produkt bereits ausgeschöpft ist, sollte eine Summe in Höhe von 3.000,00 € überplanmäßig bereitgestellt werden.

 

Die Deckung erfolgt wie folgt:

 

  1. Minderausgaben bei dem Produkt 04080  Volkshochschule ca. 3.000,00 €

 

 

 

Auch hierzu erfolgen weitere Erläuterungen in der Sitzung.

 

 

 

I.A.

 

 

 

Hubertus Messing                                                               Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                               Bürgermeisterin


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

 

Antrag auf IZZB Mittel vom 08.07.2009