Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 07. Dezember 2009 wurde gem. § 24 GO NW eine Bürgeranregung von Anliegern des Johannikirchplatzes eingereicht (siehe Anlage 1). Die Anlieger regen an, dass der Rat die Stadtverwaltung beauftragt zwischen den Festveranstaltern, den Anliegern und der Stadt eine schriftliche Vereinbarung abzuschließen, die Schützenfeste als Nachtveranstaltungen und 3 weitere Tagesveranstaltungen im Bereich des Johannikirchplatzes zulässt. Insbesondere soll die Karnevalsveranstaltung zum Helker Berg und der Kinderflohmarkt während des Stadtfestes vom Johannikirchplatz in den übrigen Innenstadtbereich verlegt werden.
Nach der Klage der Anwohner gegen den Bescheid der Stadt Billerbeck zur Genehmigung des Kolpingkarnevalsfestes, die im Rahmen des vorläufigen Rechtschutzes Erfolg hatte, aber in der Hauptsache nicht entschieden worden ist, fanden in Abstimmung mit den Klägern in 2009 zwei Schützenfeste auf dem Johanni-Schulhof statt. Ziel war es zu überprüfen, ob mit Hilfe von Lärmschutzmaßnahmen unterschiedlicher Art, u.a. Aufbau von neu entwickelten mobilen Lärmschutzwänden, die seinerzeit aus der Freizeitlärmrichtlinie entwickelten und in Rede stehenden Lärmwerte nach 24 Uhr eingehalten werden könnten. Trotz guter Lärmreduzierung konnte dieses Ziel nicht erreicht werden, sodass weitere Genehmigungen von Brauchtumsfesten auf diesem Platz ohne Einvernehmen mit den Nachbarn zum damaligen Zeitpunkt nicht denkbar waren.
Nach Absprache mit den Vereinen wurden die Nachbarn nach den guten Erfahrungen in 2009 gebeten, die Zustimmung zu zwei Festen auf dem Platz zu erteilen. Diesem Vorschlag konnten sich die Nachbarn nicht anschließen. Herr Rechtsanwalt Heinen als Vertreter der Anlieger teilte am 30. Juni 2009 folgendes mit:
„Mit den Anwohnern
habe ich Rücksprache gehalten. Gegen die Manifestierung zweier Feste auf
dem Johannischulhof bestehen erhebliche Bedenken. Nach den festgestellten
Werten ist der Platz nicht für Nachtveranstaltungen geeignet.
Wie
bereits mitgeteilt, könnte man sich auf ein Fest verständigen, wenn die in
diesem Jahr geforderten Auflagen eingehalten werden. Denkbar wäre allenfalls
eine Ausweitung auf zwei Feste (Schützenfeste Kolping und Allgemeiner
Schützenverein) für die nächsten drei Jahre. Allerdings mit der Maßgabe, dass
so schnell wie möglich eine Platzalternative gefunden wird. Es darf dann auch
schon früher als erst in drei Jahren die Reduzierung auf ein Fest geben.
Zu den
bisherigen Lärmschutzmaßnahmen müsste dann noch die mit Ihnen besprochene und
zugesagte dauernde Lärmkontrolle durch eine Lärmmessanlage während der
Feste kommen.
Sollte
die Stadt an einer entsprechenden Regelung interessiert sein, müsste die
Absprache vertraglich geregelt werden. Einen entsprechenden Entwurf bitte ich
mir dann zuzusenden. Einzelheiten könnten in einem Gespräch kurzfristig
erörtert werden.“
Dieser
Vorschlag wurde von den Vereinen abgelehnt. Dauerhaft nur ein Fest dort feiern
zu können und zudem unter der Auflage, die Lärmschutzwände zu installieren,
wurde als organisatorisch und finanziell nicht tragbar für das Ehrenamt
angesehen. Im Übrigen manifestierte sich die Auffassung, dass Feste in der
Stadt gefeiert werden können müssen, um auch die Innenstadt lebendig zu
erhalten und auch viele von diesem Leben in der Innenstadt profitieren zu
lassen.
Wenn es
den Vereinen nicht gelänge, geforderte Auflagen einzuhalten, müsse sich die
Politik bekennen, ob sie das Ehrenamt nachhaltig unterstützt und auch die
Grundlagen dafür schaffen möchte, Brauchtumsfeste in der Stadt feiern zu
lassen. Dafür müsse das öffentliche Interesse bei der Abwägung für die
Ausnahmegenehmigung stärker gewichtet werden können.
Daraufhin
organisierten alle Vereine, die in und an der Innenstadt Feste feiern, eine
gemeinsame Unterschriftenaktion mit dem Appell an die Landesregierung, die
rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Die Bürgermeisterkonferenz des Kreises
Coesfeld wandte sich zudem an den Städte- und Gemeindebund. Unterstützung kam
ebenso aus der Gemeinde Nottuln, in der Vereine Unterschriften sammelten als
auch aus der Stadt Steinfurt, deren Bürgermeister die Initiative aus Billerbeck
begrüßte.
Die
Landtagsabgeordneten Schemmer und Jostmeier und auch das Ministerium griffen
die Billerbecker Initiative auf, die sich in andere Initiativen in NRW
einreihte. Mitte September wurde der entsprechende Erlass so geändert, dass die
Gemeinden bessere Möglichkeiten zur Genehmigung von Brauchtumsfesten auch über
24 Uhr hinaus haben und auch den passiven Lärmschutz einbeziehen können.
Damit
veränderte sich die Ausgangslage für die Möglichkeit zur Genehmigung von Festen
erheblich. Die der Kolpingfamilie Billerbeck erteilte Genehmigung (Anlage 2) hat alle Fachabteilungen des Ministeriums für
Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz durchlaufen und ist
entsprechend abgestimmt. Sie wird als Muster Bestandteil einer Handreichung des
Ministeriums, die Gemeinden die Genehmigung von Brauchtumsfesten erleichtern
soll.
Der
zuständige Staatssekretär Schink hat im persönlichen Gespräch mit Vertretern
der Stadt und der Vereine erklärt, dass die Landesregierung alles tun wird, um
das Ehrenamt zu unterstützen und Brauchtumsfeste in der Stadt zu lassen. Im
übrigen widerspreche der Trend, Feste aus der Innenstadt zu verbannen, völlig
den Zielen der Landesregierung, die mit verschiedenen Programmen versucht,
Leben, dazu gehöre auch das kulturelle Leben und das Brauchtum, in den Städten
zu bewahren und damit ihre Identität zu schützen. Das Ehrenamt sei eine Stütze
der Gesellschaft und müsse nach Kräften unterstützt werden.
Die
Vereine in Billerbeck legen nach den Erfahrungen der letzten Jahre großen Wert
auf Rechtssicherheit und fordern diese bei den zuständigen Stellen auch ein.
Diese Rechtssicherheit kann nur durch Regelungen auf Landes- und Bundesebene
erreicht werden, wie sie im ersten Schritt durch die Änderung des ministeriellen
Erlasses erfolgt ist.
Die
Begrenzung der bisherigen Tagesveranstaltungen ist aus Sicht der Stadt
Billerbeck nicht praktikabel. Die Straße um den Johannikirchplatz liegt mitten
in der Stadt und muss genau wie alle anderen Straßen für Veranstaltungen im
Sinne aller Billerbecker/innen zur Verfügung stehen. Diese Veranstaltungen sind
wichtig für die wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung der Stadt
Billerbeck.
Regelungen
zum Aufbau und zur Absperrung während der Festveranstaltung sind als Auflagen
Bestandteil der Genehmigung bzw. werden in die Nutzungsüberlassungsvereinbarung
aufgenommen.
Eine
Verweisung an den Fachausschuss kommt zeitlich nicht in Frage, da der Bescheid
Ende Dezember 2009 bestandskräftig wird.
Weitere
Ausführungen erfolgen in der Sitzung.
I.
A.
Hubertus
Messing Marion
Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Anregung gem. § 24 GO NW vom 07.12.2009
Bescheid vom 25.11.2009