Betreff
Anregung gem. § 24 GO NW der Anlieger des Johannikirchplatzes hier: Festplatzproblematik
Vorlage
FBZD/190/2009
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Bürgeranregung gem. § 24 GO vom 07.12.2009 wird nicht gefolgt.


Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 07. Dezember 2009 wurde gem. § 24 GO NW eine Bürgeranregung von Anliegern des Johannikirchplatzes eingereicht (siehe Anlage 1). Die Anlieger regen an, dass der Rat die Stadtverwaltung beauftragt zwischen den  Festveranstaltern, den Anliegern  und der Stadt eine schriftliche Vereinbarung abzuschließen, die  Schützenfeste als Nachtveranstaltungen und 3 weitere Tagesveranstaltungen im Bereich des Johannikirchplatzes zulässt.  Insbesondere soll die Karnevalsveranstaltung zum Helker Berg und der Kinderflohmarkt während des Stadtfestes vom Johannikirchplatz in den übrigen Innenstadtbereich  verlegt werden.

 

Nach der Klage der Anwohner gegen den Bescheid der Stadt Billerbeck zur Genehmigung des Kolpingkarnevalsfestes, die im Rahmen des vorläufigen Rechtschutzes Erfolg hatte, aber  in der Hauptsache nicht entschieden worden ist, fanden in Abstimmung mit den Klägern in 2009 zwei Schützenfeste auf dem Johanni-Schulhof statt. Ziel war es zu überprüfen, ob mit Hilfe von Lärmschutzmaßnahmen unterschiedlicher Art, u.a. Aufbau von neu entwickelten mobilen Lärmschutzwänden, die seinerzeit aus der Freizeitlärmrichtlinie entwickelten und in Rede stehenden Lärmwerte nach 24 Uhr eingehalten werden könnten. Trotz guter Lärmreduzierung konnte dieses Ziel nicht erreicht werden, sodass weitere Genehmigungen von Brauchtumsfesten auf diesem Platz ohne Einvernehmen mit den Nachbarn zum damaligen Zeitpunkt nicht denkbar waren.

Nach Absprache mit den Vereinen wurden die Nachbarn nach den guten Erfahrungen in 2009 gebeten, die Zustimmung zu zwei Festen auf dem Platz zu erteilen. Diesem Vorschlag konnten sich die Nachbarn nicht anschließen. Herr Rechtsanwalt Heinen als Vertreter der Anlieger teilte am 30. Juni 2009 folgendes mit:

 

 „Mit den Anwohnern habe ich Rücksprache gehalten. Gegen die Manifestierung zweier Feste auf dem Johannischulhof  bestehen erhebliche Bedenken. Nach den festgestellten Werten ist der Platz nicht für Nachtveranstaltungen geeignet.

 

Wie bereits mitgeteilt, könnte man sich auf ein Fest verständigen, wenn die in diesem Jahr geforderten Auflagen eingehalten werden. Denkbar wäre allenfalls eine Ausweitung auf zwei Feste (Schützenfeste Kolping und Allgemeiner Schützenverein) für die nächsten drei Jahre. Allerdings mit der Maßgabe, dass so schnell wie möglich eine Platzalternative gefunden wird. Es darf dann auch schon früher als erst in drei Jahren die Reduzierung auf ein Fest geben.

 

Zu den bisherigen Lärmschutzmaßnahmen müsste dann noch die mit Ihnen besprochene und zugesagte dauernde Lärmkontrolle durch eine Lärmmessanlage während der Feste kommen.

 

Sollte die Stadt an einer entsprechenden Regelung interessiert sein, müsste die Absprache vertraglich geregelt werden. Einen entsprechenden Entwurf bitte ich mir dann zuzusenden. Einzelheiten könnten in einem Gespräch kurzfristig erörtert werden.“

 

 

Dieser Vorschlag wurde von den Vereinen abgelehnt. Dauerhaft nur ein Fest dort feiern zu können und zudem unter der Auflage, die Lärmschutzwände zu installieren, wurde als organisatorisch und finanziell nicht tragbar für das Ehrenamt angesehen. Im Übrigen manifestierte sich die Auffassung, dass Feste in der Stadt gefeiert werden können müssen, um auch die Innenstadt lebendig zu erhalten und auch viele von diesem Leben in der Innenstadt profitieren zu lassen.

 

Wenn es den Vereinen nicht gelänge, geforderte Auflagen einzuhalten, müsse sich die Politik bekennen, ob sie das Ehrenamt nachhaltig unterstützt und auch die Grundlagen dafür schaffen möchte, Brauchtumsfeste in der Stadt feiern zu lassen. Dafür müsse das öffentliche Interesse bei der Abwägung für die Ausnahmegenehmigung stärker gewichtet werden können.

 

Daraufhin organisierten alle Vereine, die in und an der Innenstadt Feste feiern, eine gemeinsame Unterschriftenaktion mit dem Appell an die Landesregierung, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Die Bürgermeisterkonferenz des Kreises Coesfeld wandte sich zudem an den Städte- und Gemeindebund. Unterstützung kam ebenso aus der Gemeinde Nottuln, in der Vereine Unterschriften sammelten als auch aus der Stadt Steinfurt, deren Bürgermeister die Initiative aus Billerbeck begrüßte.

 

Die Landtagsabgeordneten Schemmer und Jostmeier und auch das Ministerium griffen die Billerbecker Initiative auf, die sich in andere Initiativen in NRW einreihte. Mitte September wurde der entsprechende Erlass so geändert, dass die Gemeinden bessere Möglichkeiten zur Genehmigung von Brauchtumsfesten auch über 24 Uhr hinaus haben und auch den passiven Lärmschutz einbeziehen können.

 

Damit veränderte sich die Ausgangslage für die Möglichkeit zur Genehmigung von Festen erheblich. Die der Kolpingfamilie Billerbeck erteilte Genehmigung (Anlage 2)  hat alle Fachabteilungen des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz durchlaufen und ist entsprechend abgestimmt. Sie wird als Muster Bestandteil einer Handreichung des Ministeriums, die Gemeinden die Genehmigung von Brauchtumsfesten erleichtern soll.

 

Der zuständige Staatssekretär Schink hat im persönlichen Gespräch mit Vertretern der Stadt und der Vereine erklärt, dass die Landesregierung alles tun wird, um das Ehrenamt zu unterstützen und Brauchtumsfeste in der Stadt zu lassen. Im übrigen widerspreche der Trend, Feste aus der Innenstadt zu verbannen, völlig den Zielen der Landesregierung, die mit verschiedenen Programmen versucht, Leben, dazu gehöre auch das kulturelle Leben und das Brauchtum, in den Städten zu bewahren und damit ihre Identität zu schützen. Das Ehrenamt sei eine Stütze der Gesellschaft und müsse nach Kräften unterstützt werden.

 

Die Vereine in Billerbeck legen nach den Erfahrungen der letzten Jahre großen Wert auf Rechtssicherheit und fordern diese bei den zuständigen Stellen auch ein. Diese Rechtssicherheit kann nur durch Regelungen auf Landes- und Bundesebene erreicht werden, wie sie im ersten Schritt durch die Änderung des ministeriellen Erlasses erfolgt ist.

 

Die Begrenzung der bisherigen Tagesveranstaltungen ist aus Sicht der Stadt Billerbeck nicht praktikabel. Die Straße um den Johannikirchplatz liegt mitten in der Stadt und muss genau wie alle anderen Straßen für Veranstaltungen im Sinne aller Billerbecker/innen zur Verfügung stehen. Diese Veranstaltungen sind wichtig für die wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung der Stadt Billerbeck.

 

Regelungen zum Aufbau und zur Absperrung während der Festveranstaltung sind als Auflagen Bestandteil der Genehmigung bzw. werden in die Nutzungsüberlassungsvereinbarung aufgenommen. 

 

Eine Verweisung an den Fachausschuss kommt zeitlich nicht in Frage, da der Bescheid Ende Dezember 2009 bestandskräftig wird.

 

Weitere Ausführungen  erfolgen in der Sitzung.

 

 

 

 

 

I. A.

 

 

 

Hubertus Messing                                                               Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                               Bürgermeisterin


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Anregung gem. § 24 GO NW vom 07.12.2009

Bescheid vom 25.11.2009