Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes "Biogasanlage Beerlage" hier: Errichtung einer weiteren Siloplatte
Vorlage
FBPB/522/2010
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss:              

 Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.

 


Sachverhalt:

 

Die Betreiber der Biogasanlage Beerlage möchten an ihrer Anlage eine weitere Siloplatte errichten. Diese soll die bisherige Lagerung auf dem freien Feld ablösen, da letztere insbesondere wegen austretender Sickersäfte zu Problemen führt. Zudem vereinfacht es die Beschickung der Anlage und vermindert Fahrbewegungen.

 

Innerhalb des Plangebietes ist noch eine Freifläche vorhanden, die jedoch nicht ausreicht, um die notwendigen Lagerkapazitäten zu schaffen. Der bereits angelegte Wall müsste teilweise verschoben werden. Die Pflanzen können jedoch noch umgepflanzt werden.

 

Grundsätzlich ist der Wunsch nachvollziehbar. Die Lagerung auf dem Feld ist insgesamt nicht unproblematisch. In der Anlage können Sickersäfte besser aufgefangen werden. Im Rahmen der Baumaßnahme sollen Anpassungen im Bereich der Entwässerung vorgenommen werden. Zwei Punkte sind jedoch bei einer solchen Planung entscheidend. Zum einen müsste die Höhe der Lagerung begrenzt werden, damit gegenüber dem heutigen Zustand kein weiterer Eingriff in das Landschaftsbild erfolgt. Zum anderen darf keine Verschlechterung der Geruchsimmissionen gegenüber heute eintreten. Berücksichtigt wird die Anschnittfläche, der übrige Bereich ist abgedeckt, da ansonsten die Zersetzung schon beginnen würde. Da jedoch immer nur von einer Siloplatte das Material geholt wird, ist nicht mit einer Verschlechterung zu rechnen. Dies muss jedoch klar dargestellt werden.

 

Bevor eine Aussage zu oder gegen die Planung gemacht wird, sollte nach Auffassung der Verwaltung zunächst eine frühzeitige Bürgeranhörung durchgeführt werden. Bei dieser Gelegenheit lässt sich auch ein Bild über die Stimmung seit der letzten Änderung in der Nachbarschaft erhalten.

 

Parallel sollte auch die frühzeitige Behördenbeteiligung durchgeführt werden, um mit den Stellungnahmen der Fachbehörden gegebenenfalls weitere Informationen zu erhalten.

 

Die Antragsteller sollten auch in diesem Verfahren die Planungskosten übernehmen. Dies würde bis zur Ratsitzung über einen städtebaulichen Vertrag erfolgen. 

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                           Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                           -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Lageplan