Betreff
Überwachung von Kleinkläranlagen gem. § 53 Abs. 1 LWG
Vorlage
AB/091/2010
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Firma Klaus Fränkert, Legden wird für 3 Jahre mit der Überwachung der Kleinkläranlagen im Gebiet der Stadt Billerbeck gem. § 53 Abs. 1 LWG beauftragt.


Sachverhalt:

 

Nachdem die Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld und die Untere Wasserbehörde bereits am 29.06.2009 beschlossen hatten, bei der Überwachung der Kleinkläranlagen gem. § 53 Abs. 1 LWG bzw. 116 LWG zu kooperieren, fand am 28.10.2009 eine weitere Besprechung statt. Das Protokoll ist dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Im Wesentlichen bleibt es bei der bereits beschlossenen Vorgehensweise. Der einheitliche Überprüfungsbogen wurde vorgestellt und genehmigt. Sowohl der Kreis Coesfeld als Untere Wasserbehörde als auch die Städte und Gemeinden überprüfen jeweils jährlich 10 % der Kleinkläranlagen im Gemeindegebiet, bei den bereits eine wasserrechtliche Regelung erfolgt ist. Das sind für die Stadt Billerbeck insgesamt 418 Kleinkläranlagen, somit jährlich rund 45 Anlagen, die zu überprüfen sind.

 

Gemäß Verwaltungsgebührenordnung kann für die Überwachung der Kleinkläranlage gem. § 53 Abs. 1 LWG eine Gebühr in der Höhe von 25,00 € erhoben werden.

 

Da die Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld nicht in der Lage sind, diese Arbeit mit eigenem Personal zu meistern, hat die Untere Wasserbehörde bereits bei zwei  Ingenieurbüros Angebote für die Überwachung der Kleinkläranlagen im Kreis Coesfeld eingeholt, in der Hoffnung, auf diese Weise möglichst günstige Konditionen zu erhalten, um die Unterdeckung für die Städte und Gemeinden möglichst gering zu halten.

 

Die vorgelegten Angebote liegen bei 75,59 € bzw. 85,95 € pro Anlage.

 

Der Abwasserbetrieb der Stadt Billerbeck hat daraufhin ein zusätzliches Angebot eingeholt.

 

Die Angebote stellen sich wie folgt dar

 

Name

Preis pro An.

Nebenkosten

MWSt.

Gesamtpreis

C. Hartmann

60,50 €

5,5%

3,03 €

12,07 €

75,59 €

Rummler + Hartmann

67,50 €

7 %

4,73 €

13,72 €

85,95 €

K. Fränkert

55,00 €

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10,45 €

65,45 €

 

Bei ca. 45 Anlagen, die jährlich in Billerbeck zu überprüfen sind, ergibt sich bei dem günstigsten Angebot eine Jahressumme von 2.945,25 €. Dem entgegen stehen Gebühreneinnahmen in der Höhe von 1.125,00 €, es ergibt sich somit ein Eigenanteil in der Höhe von 1.820,25 € jährlich, der über die allgemeinen Gebühreneinnahmen zu decken ist.

 

Es wird empfohlen, die Firma Klaus Fränkert zunächst befristet für 3 Jahre mit der Überwachung der Kleinkläranlagen im Gebiet der Stadt Billerbeck zu beauftragen.

 

i.A.

 

Ulla Seelig                                        Rainer Hein                                      Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Betriebsleiter                                     Bürgermeisterin


Bezug:      Sitzung des Betriebsausschusses am 01.09.2009, TOP 3 ö.S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                2.945,25 €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                    97000.52012

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                   ---

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                               ---