Betreff
Anregung gem. § 24 GO NRW der Anlieger des Wohngebietes "Hahnenkamp/Schildstuhl" auf Änderung der Bodenschwellen in der Straße "Hahnenkamp" vom 16. Nov. 2009
Vorlage
FBPB/537/2010
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Der nochmals als Anlage beigefügte Antrag der Anlieger des Wohngebietes „Schildstuhl/Hahnenkamp“ wurde zur weiteren Beratung an den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss verwiesen.

Die Verwaltung wurde beauftragt, zu prüfen, wie ein Rückbau vorgenommen werden könne und welche Kosten hierfür anfallen würden.

 

Verwaltungsseitig wurde die Situation vor Ort nochmals geprüft. Insbesondere die beiden Rampen im Verlauf der Straße Hahnenkamp –vom Tiefen Weg bis zum Windmühlenweg/Graute Laun- weisen sehr steile Rampen auf, die von den Autofahren teilweise als belästigend empfunden werden. Die Rampe im Bereich der Kreuzung Hahnenkamp/Windmühlenweg/Graute Laun weist dagegen eine deutlich abgeschwächte Form von Rampen auf, ebenso die Rampen im Bereich der Straße Windmühlenweg.

 

Aus Sicht der Verwaltung könnten die beiden erstgenannten Rampen überarbeitet werden. Die Auf- und Abfahrten könnten mit vorgefertigten Rampensteinen ähnlich den Steinen im Bereich der Zufahrten zu den Baugebieten Oberlau II und Oberlau III umgestaltet werden. Über die dortigen Lösungen sind bislang keine Beschwerden von Anwohnern vorgetragen worden.

 

Die reinen Materialkosten sind anzusetzen mit ca. 1.500,- Euro pro Rampe, somit mit insgesamt 3.000,- Euro für beide Rampen. Die Arbeiten könnten durch den Bauhof erledigt werden.

 

Zu diesem Antrag ist inzwischen eine kritische Anmerkung eines anderen Anliegers eingegangen, der es als erforderlich ansieht, dass unbedingt eine Verkehrsberuhigung in welcher Form auch immer beibehalten werden müsste. Auch diesem Ansinnen würde durch den Verwaltungsvorschlag Rechnung getragen.  

 

i. A.

 

 

Georg Hoffmann                              Gerd Mollenhauer                             Marion Dirks

Sachbearbeiter                                 Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin      

 


Bezug:      Sitzung des Rates vom 17. Dezember 2009, TOP 27 ö. S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: 

Änderung von 2 Rampen: Materialkosten 3.000,- Euro                                              

 

Finanzierung durch Mittel bei dem Produkt 01120:                                                    

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Bürgeranregung vom 16. Nov. 2009