Sachverhalt:
Der nochmals als
Anlage beigefügte Antrag der Anlieger des Wohngebietes „Schildstuhl/Hahnenkamp“
wurde zur weiteren Beratung an den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
verwiesen.
Die Verwaltung
wurde beauftragt, zu prüfen, wie ein Rückbau vorgenommen werden könne und
welche Kosten hierfür anfallen würden.
Verwaltungsseitig
wurde die Situation vor Ort nochmals geprüft. Insbesondere die beiden Rampen im
Verlauf der Straße Hahnenkamp –vom Tiefen Weg bis zum Windmühlenweg/Graute
Laun- weisen sehr steile Rampen auf, die von den Autofahren teilweise als
belästigend empfunden werden. Die Rampe im Bereich der Kreuzung
Hahnenkamp/Windmühlenweg/Graute Laun weist dagegen eine deutlich abgeschwächte
Form von Rampen auf, ebenso die Rampen im Bereich der Straße Windmühlenweg.
Aus Sicht der
Verwaltung könnten die beiden erstgenannten Rampen überarbeitet werden. Die
Auf- und Abfahrten könnten mit vorgefertigten Rampensteinen ähnlich den Steinen
im Bereich der Zufahrten zu den Baugebieten Oberlau II und Oberlau III
umgestaltet werden. Über die dortigen Lösungen sind bislang keine Beschwerden
von Anwohnern vorgetragen worden.
Die reinen
Materialkosten sind anzusetzen mit ca. 1.500,- Euro pro Rampe, somit mit
insgesamt 3.000,- Euro für beide Rampen. Die Arbeiten könnten durch den Bauhof
erledigt werden.
Zu diesem Antrag
ist inzwischen eine kritische Anmerkung eines anderen Anliegers eingegangen,
der es als erforderlich ansieht, dass unbedingt eine Verkehrsberuhigung in
welcher Form auch immer beibehalten werden müsste. Auch diesem Ansinnen würde
durch den Verwaltungsvorschlag Rechnung getragen.
i. A.
Georg Hoffmann Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Rates vom 17. Dezember 2009, TOP 27 ö. S.
Anlagen:
Bürgeranregung vom 16. Nov. 2009