Betreff
Abwassergebührenumfrage
Vorlage
AB/094/2010
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

 

Kein Beschlussvorschlag, nur Kenntnisnahme


Sachverhalt:

 

In der letzten Sitzung des Betriebsausschusses am 01.12.2009 wurde die Betriebsleitung beauftragt, eine Abwassergebührenumfrage bei den umliegenden Gemeinden durchzuführen und auch den Durchschnittswert der Abwassergebühren darzulegen. Hierbei sollte auch sichergestellt werden, dass annähernd gleiche Kosten berücksichtigt werden können und auch die Darstellung des Bundes der Steuerzahler, hier die Vergleichsrechnung einer statistischen Familie, vorgenommen wird.

 

Die Ergebnisse der Abwassergebührenumfrage auf der Basis der kalkulierten Gebühren für 2010 der umliegenden Gemeinden ist der Anlage zu entnehmen. Ebenfalls sind die durchschnittlichen Werte, ermittelt durch den Bund der Steuerzahler, für alle 396 Kommunen in NRW der Tabelle zu entnehmen.

 

Die Gemeinden wurden jeweils befragt, wie sich die Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren darstellen. Ebenso wurden die Kanalanschlussbeiträge (KB) für Schmutzwasser (SW) und Niederschlagswasser (NW) und für einen Druckrohranschluss (DR) abgefragt. Abschließend wurden die durchschnittlichen Investitionen der letzten 3 Jahre durch die beteiligten Kommunen angegeben und ebenfalls wurde die für die Gebührenkalkulation angesetzte Abschreibung pro Jahr mitgeteilt. Das Verhältnis der durchschnittlichen Investition zur Abschreibung ergibt die jeweilige Investitionsrate.

 

 

Zum Gebührenvergleich:

 

Zunächst ist festzuhalten, dass die Gemeinde Laer über die Schmutz- und Niederschlagswassergebühr hinaus eine Grundgebühr pro Anschluss erhebt. Diese Grundgebühr ist in ihrer Höhe abhängig davon, wie hoch der Anschlusswert des Wasserzählers aus der Wasserversorgungsanlage ist. Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus wird eine Schmutzwassergrundgebühr von 232,69 € pro Jahr erhoben. Im Vergleich dazu wird für einen Anschluss mit einem Zähler von 10 Norm-m³ pro Stunde eine Schmutzwassergrundgebühr in der Höhe von 930,76 € pro Jahr erhoben.

 

Die Gemeinde Havixbeck erhebt eine Schmutzwassergebühr pro angeschlossenen Einwohner bzw. Einwohnergleichwert von 59,40 € pro Jahr und darüber hinaus eine Niederschlagswassergebühr in der Höhe von 29 Cent pro m².

 

Alle anderen Gemeinden erheben ihre Gebühren allein auf der Grundlage des Frischwassermaßstabes bzw. der angeschlossenen versiegelten Flächen gem. der Tabelle.

 

Es ergeben sich hieraus die Kosten einer Durchschnittsfamilie wie sie der Bund der Steuerzahler alljährlich zum Gebührenvergleich heranzieht. Grundlage sind hier 200 m³ Frischwasserverbrauch für eine 4-köpfige Familie bzw. 130 m³ versiegelte und angeschlossene Fläche. Daraus ergeben sich für diese statistische Familie die ausgewiesenen Jahreskosten.

 

Darüber hinaus wurden die jeweiligen Kanalanschlussbeiträge für einen Vollanschluss pro m² anzusetzender wirtschaftlicher Einheit abgefragt. Erfolgte keine Aufteilung hinsichtlich Schmutz- und Niederschlagswasserbeitrag ist der jeweilige Niederschlagswasserbeitrag anteilig im Schmutzwasserbeitrag enthalten bzw. wird der Niederschlagswasserbeitrag entsprechend der Satzung nicht separat ausgewiesen.

 

Deutliche Unterschiede hinsichtlich des Beitrages für den Anschluss mit einer Druckrohrleitung ergeben sich schon allein aufgrund der Zuständigkeit des Betriebes der einzelnen Pumpanlagen. In Billerbeck ist die Druckpumpe durch den Anschlussnehmer zu betreiben, für die umliegenden Gemeinden betreibt die abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft auch die Einzelpumpenanlagen.

 

Durch den Vergleich der durchschnittlichen Investitionen der letzten 3 Jahre mit den jeweils in der Gebührenkalkulation angesetzten Abschreibungen ergibt sich die jeweilige Investitionsrate. Die Investitionsrate ist ein Maß dafür, ob eine nachhaltige und damit auch Wert erhaltende wirtschaftliche Betriebsführung erfolgt. Eine Investitionsrate unter 1 weißt aus, dass durch neue Investitionen nicht einmal der Werteverzehr der betriebenen Anlagen ausgeglichen wird und somit ein Substanzverlust erfolgt.

 

Festzuhalten ist noch, dass die Gemeinden Altenberge, Coesfeld und Havixbeck vom Wiederbeschaffungszeitwert abschreiben.

 

Ebenso ist zu berücksichtigen, dass die Gemeinden Nottuln und Havixbeck keine eigenen Kläranlagen betreiben, sondern die Abwasserreinigung über den Lippeverband erfolgt.

 

Damit eine Vergleichbarkeit der jeweiligen Abwassergebühren wirklich gegeben ist, hätte darüber hinaus abgefragt werden müssen, inwieweit der Zustand der Kanalisation und der Abwasserbehandlungsanlagen festgestellt wurde und inwieweit Sanierungs- und Reparaturbedarf hierzu ermittelt wurde. Weiterhin wäre hierbei zu berücksichtigen, inwieweit das Alter und die Struktur der Kanalisation vergleichbar sind. Ebenso wäre zu einer Vergleichbarkeit heranzuziehen, ob aufgrund der jeweils bestehenden Vorflutverhältnisse Regenwasserbehandlung oder Regenwasserrückhaltung zu betreiben ist und in welchen Maß dies geschehen soll oder bereits geschehen ist. Auch ist von Interesse, ob und inwieweit höhere Anforderungen nach dem Stand der Technik bei der Abwasserreinigung gefordert wird und ob diese Anforderungen bereits erfüllt sind. Aufgrund eigener Erfahrungen ist ebenso von entscheidender Bedeutung, ob und inwieweit aufgrund der hydrogeologischen Verhältnisse eine gesonderte Fremdwasserbeseitigung bereits erfolgt oder demnächst zu erfolgen hat.

 

Weitere Ausführungen erfolgen in der Sitzung.

 

 

 

 

Rainer Hein                                                  Marion Dirks

Betriebsleiter                                                 Bürgermeisterin


Bezug:      Sitzung des Betriebsausschusses am 01.12.2009, TOP 1 ö.S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                               ---

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                        ---

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                   ---

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                               ---