Betreff
Bericht zum Kindergartenplatzbedarf für das Kindergartenjahr 2010/2011
Vorlage
FBS/012/2010
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Ohne


Sachverhalt:

 

Für die Kindergartenbedarfsplanung des Jahres 2010/2011 stand erneut die Sicherstellung eines Kindergartenplatzes für die Kinder ab vollendetem 3. Lebensjahr im Fordergrund. Gleichwohl durfte dabei nicht außer Acht gelassen werden, dass nach derzeitigem Stand zum 01.08.2013 ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege für alle Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres bestehen wird. Ob diese gesetzliche Regelung allerdings bestehen bleibt, ist zum jetzigen Zeitpunkt ungewiss, da wegen ungeklärter Finanzierungsfragen eine Verfassungsbeschwerde anhängig ist. Ungeachtet dessen ist festzustellen, dass immer mehr Eltern eine U-3 Betreuung für ihre Kinder wünschen. Insgesamt ist es somit zunächst ratsam, das Betreuungsangebot für U-3-Jährige auszubauen. Erfahrungswerte über die Anzahl der notwendigen Plätze gibt es dabei nicht, da die Kinder, die evtl. ab August 2013 zusätzlich einen Rechtsanspruch haben, erst ab dem 01.08.2010 geboren werden. Darüber hinaus ist nicht bekannt, wie viele Eltern dann tatsächlich auch von dem Rechtsanspruch Gebrauch machen, und wie sich z. B. das geplante Betreuungsgeld für Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen, auswirken wird.  Aus diesem Grunde ist es legitim, zunächst weiter von einem kontinuierlichen Ausbau der U-3 Plätze bis zu einer Versorgungsquote von 35 % im Jahr 2013 auszugehen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die jährlichen Geburtenzahlen in Billerbeck weiterhin rückläufig sind.

Dieses eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, dass weniger Plätze für 3- bis 6jährige Kinder zur Verfügung gestellt werden müssen. Freie Platzangebote in den bestehenden Kindertageseinrichtungen stehen daher für die U-3 Kinder zur Verfügung, allerdings nicht in dem Verhältnis 1 : 1, worauf ich später in der Sitzungsvorlage eingehen werde.

 

 

 

 

In Anbetracht der vorstehenden Unabwägbarkeiten, der Abstimmungsgespräche zwischen dem Jugendamt des Kreises Coesfeld, der Stadt Billerbeck und nicht zuletzt der Träger der Kindertageseinrichtungen hat der Kreistag in seiner Sitzung am 24. Febr. 2010 den Kindergartenbedarfsplan für das Jahr 2010/2011 beschlossen. Danach ergeben sich folgende Planungsdaten

 

In diesem Schaubild sind die Integrationsplätze noch nicht abgebildet, da die Bestätigungen der Förderfälle vom Landesjugendamt noch ausstehen.

 

Zur Verdeutlichung, welche Gruppenform sich hinter welcher Typenklasse verbirgt, verweise ich auf nachstehende Tabellen.

 

 

 

Erstmals wird durch die Kombination von Gruppentyp I und II in den Kindergärten

St. Johann und DRK-Oberlau die Betreuungsmöglichkeit für Kinder unter zwei Jahren, neben dem Angebot der altbewährten Tageseinrichtungen Haus Kunterbunt und KiBi, angeboten. Für das Kindergartenjahr 2011/2012 ist diese Betreuungsmöglichkeit auch für die Kindergärten St. Gerburgis und DRK-Johann-Heermann denkbar.

Darüber hinaus erhält der St. Ludgerus-Kindergarten durch die Umwandlung einer Typ-III zu Typ-I Gruppe den Einstieg in die U-3-Betreuung.

 

Insgesamt stehen für Billerbeck damit 398 Plätze zur Verfügung, wovon 62 Plätze für die U-3-Betreuung vorgesehen sind (+ 4 gegenüber dem Vorjahr).

Mit der Planung für das Kindergartenjahr 2010/11 kann somit voraussichtlich eine  Versorgungsquote für die U-3-Betreuung von 23,22 % erreicht werden (Ø im Kreisjugendamtsbezirk = 18,78 %).

 

Das inzwischen durchgeführte Anmeldeverfahren in den Tageseinrichtungen hat gezeigt, dass für das kommende Kindergartenjahr jedem Rechtsanspruchskind ein Kindergartenplatz zur Verfügung gestellt werden kann. Sollte darüber hinaus noch für weitere unerwartete Rechtsanspruchskinder Bedarf angemeldet werden, wäre der Anspruch ebenfalls noch zu erfüllen, insbesondere auch deshalb, weil das KiBiz weiterhin eine Betreuung von 2 zusätzlichen Kindern pro Gruppe zulässt.

 

Während aus meiner Sicht die Kinderbetreuung für das kommende Jahr für die Anspruchskinder somit gesichert ist, darf nicht verkannt werden,  dass weiterhin zusätzlicher Bedarf für die noch nicht anspruchsberechtigten Kinder besteht.  Die Abstimmungsgespräche ergaben, dass, wie eingangs erwähnt, nachdrücklich am Ausbau der U-3 Plätze zu arbeiten ist.  Bereitschaft hierzu haben die Träger Kirche und DRK signalisiert. Nach den Richtlinien des Landesjugendamtes zum Raumprogramm steht jedoch bereits heute fest, dass keine Kindertageseinrichtung in kirchlicher oder DRK-Trägerschaft bei gleichbleibender Gruppenanzahl ein entsprechendes Angebot bei aktueller Ausstattung machen kann. In einem Großteil der Kindertageseinrichtungen wären Um- bzw. Anbaumaßnahmen durchzuführen.  Zwar sinken die Kinderzahlen insgesamt, eine Reduzierung der Pflichtkinderplätze führt jedoch nicht in gleichem Umfang zu einer möglichen Steigerung der U-3 Plätze. Grundsätzlich gilt, dass die jüngeren Kinder ein größeres Platzbedürfnis haben als die älteren Kinder. So werden z.B. zusätzliche Schlaf- und Ruheräume benötigt.  Einen ersten Überblick über die räumlichen Anforderungen gibt anliegende Matrix.

 

 

 

 

 

Bis zu 90 % der beim Träger anfallenden Investitionskosten können vom Landesjugendamt getragen werden.  Es ist wahrscheinlich, dass die Träger die Übernahme der Eigenanteile aus städtischen Mitteln beantragen werden, wie es bisher gängige Praxis in den umliegenden Kommunen der Fall gewesen ist. Entsprechende Anträge liegen aktuell jedoch noch nicht vor. Zu gegebener Zeit wird der Ausschuss eingebunden. Dann erfolgt auch eine Angabe von Kosten und ggfl. Alternativen.

 

 

Im Auftrag

 

 

 

 

Martin Struffert                                                                     Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                               Bürgermeisterin