Sachverhalt:
Für die Kindergartenbedarfsplanung des Jahres 2010/2011 stand erneut die
Sicherstellung eines Kindergartenplatzes für die Kinder ab vollendetem 3.
Lebensjahr im Fordergrund. Gleichwohl durfte dabei nicht außer Acht gelassen
werden, dass nach derzeitigem Stand zum 01.08.2013 ein Rechtsanspruch auf einen
Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege für
alle Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres bestehen wird. Ob diese
gesetzliche Regelung allerdings bestehen bleibt, ist zum jetzigen Zeitpunkt
ungewiss, da wegen ungeklärter Finanzierungsfragen eine Verfassungsbeschwerde
anhängig ist. Ungeachtet dessen ist festzustellen, dass immer mehr Eltern eine
U-3 Betreuung für ihre Kinder wünschen. Insgesamt ist es somit zunächst ratsam,
das Betreuungsangebot für U-3-Jährige auszubauen. Erfahrungswerte über die
Anzahl der notwendigen Plätze gibt es dabei nicht, da die Kinder, die evtl. ab
August 2013 zusätzlich einen Rechtsanspruch haben, erst ab dem 01.08.2010
geboren werden. Darüber hinaus ist nicht bekannt, wie viele Eltern dann tatsächlich
auch von dem Rechtsanspruch Gebrauch machen, und wie sich z. B. das geplante
Betreuungsgeld für Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen, auswirken
wird. Aus diesem Grunde ist es legitim,
zunächst weiter von einem kontinuierlichen Ausbau der U-3 Plätze bis zu einer
Versorgungsquote von 35 % im Jahr 2013 auszugehen. Dabei ist auch zu
berücksichtigen, dass die jährlichen Geburtenzahlen in Billerbeck weiterhin
rückläufig sind.
Dieses eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, dass weniger Plätze für 3-
bis 6jährige Kinder zur Verfügung gestellt werden müssen. Freie Platzangebote
in den bestehenden Kindertageseinrichtungen stehen daher für die U-3 Kinder zur
Verfügung, allerdings nicht in dem Verhältnis 1 : 1, worauf ich später in der
Sitzungsvorlage eingehen werde.
In Anbetracht der vorstehenden Unabwägbarkeiten, der
Abstimmungsgespräche zwischen dem Jugendamt des Kreises Coesfeld, der Stadt
Billerbeck und nicht zuletzt der Träger der Kindertageseinrichtungen hat der
Kreistag in seiner Sitzung am 24. Febr. 2010 den Kindergartenbedarfsplan für
das Jahr 2010/2011 beschlossen. Danach ergeben sich folgende Planungsdaten
In diesem Schaubild sind die Integrationsplätze noch nicht abgebildet,
da die Bestätigungen der Förderfälle vom Landesjugendamt noch ausstehen.
Zur Verdeutlichung, welche Gruppenform sich hinter welcher Typenklasse
verbirgt, verweise ich auf nachstehende Tabellen.
Erstmals wird durch die Kombination von Gruppentyp I und II in den
Kindergärten
St. Johann und DRK-Oberlau die Betreuungsmöglichkeit für Kinder unter
zwei Jahren, neben dem Angebot der altbewährten Tageseinrichtungen Haus
Kunterbunt und KiBi, angeboten. Für das Kindergartenjahr 2011/2012 ist diese
Betreuungsmöglichkeit auch für die Kindergärten St. Gerburgis und
DRK-Johann-Heermann denkbar.
Darüber hinaus erhält der St. Ludgerus-Kindergarten durch die Umwandlung
einer Typ-III zu Typ-I Gruppe den Einstieg in die U-3-Betreuung.
Insgesamt stehen für Billerbeck damit 398 Plätze zur Verfügung, wovon 62
Plätze für die U-3-Betreuung vorgesehen sind (+ 4 gegenüber dem Vorjahr).
Mit der Planung
für das Kindergartenjahr 2010/11 kann somit voraussichtlich eine Versorgungsquote für die U-3-Betreuung von
23,22 % erreicht werden (Ø im Kreisjugendamtsbezirk = 18,78 %).
Das inzwischen
durchgeführte Anmeldeverfahren in den Tageseinrichtungen hat gezeigt, dass für
das kommende Kindergartenjahr jedem Rechtsanspruchskind ein Kindergartenplatz
zur Verfügung gestellt werden kann. Sollte darüber hinaus noch für weitere
unerwartete Rechtsanspruchskinder Bedarf angemeldet werden, wäre der Anspruch
ebenfalls noch zu erfüllen, insbesondere auch deshalb, weil das KiBiz weiterhin
eine Betreuung von 2 zusätzlichen Kindern pro Gruppe zulässt.
Während aus
meiner Sicht die Kinderbetreuung für das kommende Jahr für die Anspruchskinder
somit gesichert ist, darf nicht verkannt werden, dass weiterhin zusätzlicher Bedarf für die
noch nicht anspruchsberechtigten Kinder besteht. Die Abstimmungsgespräche ergaben, dass, wie
eingangs erwähnt, nachdrücklich am Ausbau der U-3 Plätze zu arbeiten ist. Bereitschaft hierzu haben die Träger Kirche
und DRK signalisiert. Nach den Richtlinien des Landesjugendamtes zum
Raumprogramm steht jedoch bereits heute fest, dass keine Kindertageseinrichtung
in kirchlicher oder DRK-Trägerschaft bei gleichbleibender Gruppenanzahl ein
entsprechendes Angebot bei aktueller Ausstattung machen kann. In einem Großteil
der Kindertageseinrichtungen wären Um- bzw. Anbaumaßnahmen durchzuführen. Zwar sinken die Kinderzahlen insgesamt, eine
Reduzierung der Pflichtkinderplätze führt jedoch nicht in gleichem Umfang zu
einer möglichen Steigerung der U-3 Plätze. Grundsätzlich gilt, dass die jüngeren
Kinder ein größeres Platzbedürfnis haben als die älteren Kinder. So werden z.B.
zusätzliche Schlaf- und Ruheräume benötigt.
Einen ersten Überblick über die räumlichen Anforderungen gibt anliegende
Matrix.
Bis zu 90 % der
beim Träger anfallenden Investitionskosten können vom Landesjugendamt getragen
werden. Es ist wahrscheinlich, dass die
Träger die Übernahme der Eigenanteile aus städtischen Mitteln beantragen
werden, wie es bisher gängige Praxis in den umliegenden Kommunen der Fall
gewesen ist. Entsprechende Anträge liegen aktuell jedoch noch nicht vor. Zu
gegebener Zeit wird der Ausschuss eingebunden. Dann erfolgt auch eine Angabe
von Kosten und ggfl. Alternativen.
Im Auftrag
Martin Struffert Marion
Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin