Betreff
Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Bürger der Stadt Billerbeck
Vorlage
FBS/013/2010
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, spätestens im Herbst 2011 erneut zu berichten.


Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Rates der Stadt Billerbeck vom 01.10.2009 wurde einstimmig die Resolution zum Bleiberecht für langjährig hier lebende geduldete Menschen beschlossen. Grundlage war die Anregung gem. § 24 GO NW der Evangelischen Kirchengemeinde und die Tatsache, dass dieser Personenkreis zum damaligen Zeitpunkt mit einer Verlängern des Bleiberechts ab Januar 2010 nicht rechnen konnte. Dieser Beschluss beinhaltete darüber hinaus, dass die Verwaltung und ein Vertreter der Fachabteilung des Kreises Coesfeld über die Problematik berichten solle.

 

Aufgrund verschiedenster gleichlautender Resolutionen wurde eine Anschluss-regelung für die zum 31.12.2009 auslaufende Altfallregelung des Bundes auf der Grundlage des Beschlusses der Innenministerkonferenz vom 04.12.2009 beschlossen. Die 19 in Billerbeck wohnenden und betroffenen Ausländer haben daraufhin entsprechend der Resolution eine sogenannte Aufenthaltserlaubnis auf Probe verlängert bekommen, so dass sie zumindest bis zum Ablauf des Jahres 2011 nicht zur Ausreise verpflichtet werden können.

 

Über das weitere Vorgehen wird zur Zeit auf der zuständigen Landes- und Bundesebene diskutiert. Eine Einigkeit ist hier jedoch noch nicht erzielt worden, so dass für die Stadt Billerbeck keine neueren Informationen gegeben werden können und somit aktuell kein weiterer Handlungsbedarf gesehen wird.

 

Aus diesem Grunde wird vorgeschlagen, wegen des Auslaufens der Aufenthaltserlaubnisse zum Ende des Jahres 2011 bei gefestigter Rechtslage zu berichten und, soweit erforderlich, einen Vertreter der Ausländerbehörde einzuladen, spätestens jedoch im Herbst 2011.

 

 

 

Im Auftrag

 

 

 

 

Martin Struffert                                                                     Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                               Bürgermeisterin

 

 

 


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: