Sachverhalt:
In der Sitzung des Rates der Stadt Billerbeck vom 01.10.2009 wurde
einstimmig die Resolution zum Bleiberecht für langjährig hier lebende geduldete
Menschen beschlossen. Grundlage war die Anregung gem. § 24 GO NW der
Evangelischen Kirchengemeinde und die Tatsache, dass dieser Personenkreis zum
damaligen Zeitpunkt mit einer Verlängern des Bleiberechts ab Januar 2010 nicht
rechnen konnte. Dieser Beschluss beinhaltete darüber hinaus, dass die
Verwaltung und ein Vertreter der Fachabteilung des Kreises Coesfeld über die
Problematik berichten solle.
Aufgrund verschiedenster gleichlautender Resolutionen wurde eine
Anschluss-regelung für die zum 31.12.2009 auslaufende Altfallregelung des
Bundes auf der Grundlage des Beschlusses der Innenministerkonferenz vom
04.12.2009 beschlossen. Die 19 in Billerbeck wohnenden und betroffenen
Ausländer haben daraufhin entsprechend der Resolution eine sogenannte
Aufenthaltserlaubnis auf Probe verlängert bekommen, so dass sie zumindest bis
zum Ablauf des Jahres 2011 nicht zur Ausreise verpflichtet werden können.
Über das weitere Vorgehen wird zur Zeit auf der zuständigen Landes- und
Bundesebene diskutiert. Eine Einigkeit ist hier jedoch noch nicht erzielt
worden, so dass für die Stadt Billerbeck keine neueren Informationen gegeben
werden können und somit aktuell kein weiterer Handlungsbedarf gesehen wird.
Aus diesem Grunde wird vorgeschlagen, wegen des Auslaufens der
Aufenthaltserlaubnisse zum Ende des Jahres 2011 bei gefestigter Rechtslage zu
berichten und, soweit erforderlich, einen Vertreter der Ausländerbehörde
einzuladen, spätestens jedoch im Herbst 2011.
Im Auftrag
Martin Struffert Marion
Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin