Betreff
Vorstellung der Ergebnisse aus dem dritten Arbeitskreis zur Erarbeitung des Einzelhandelskonzeptes
Vorlage
FBPB/566/2010
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Entwurf des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Billerbeck wird öffentlich ausgelegt und die Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden durchgeführt. Zusätzlich wird zu einem öffentlichen Erörterungstermin eingeladen. 


Sachverhalt:

 

Nach den im Oktober 2008 vorgestellten ersten Ergebnissen des Einzelhandelskonzeptes (Situationsanalyse: Rahmenbedingungen der Einzelhandelsentwicklung, Untersuchung der Angebots- und Nachfragestruktur) wurde in der o. g. Sitzung über die Sicherung und Entwicklung der Einzelhandelsstrukturen in Billerbeck diskutiert. Die Verwaltung wurde beauftragt, unter Einbeziehung der diskutierten Inhalte insbesondere den zentralen Versorgungsbereich neu abzugrenzen. Diese Änderungen wurden auch im Arbeitskreis diskutiert. Ein Vermerk ist für die Ratsmitglieder angehängt. 

 

Seit der Vorstellung des Einzelhandelskonzeptes haben sich aufgrund der Wahlen teilweise neue Besetzungen des Ausschusses ergeben. Herr Schrader von der BBE Münster wird daher eine kurze Zusammenfassung geben. Allerdings sollte es inhaltlich in der Sitzung vorrangig um die Ausweisung des zentralen Versorgungsbereiches, des Nahversorgungsstandortes und die Billerbecker Sortimentsliste gehen. Diese haben wesentliche Auswirkungen auf die Bauleitplanung in Billerbeck.

 

Bei der Festlegung der Billerbecker Sortimentsliste geht es um die Definition zentren- und nahversorgungsrelevanter Sortimente, welche über Festsetzungen in Bebauungsplänen in städtebaulich ungewünschten Bereichen ausgeschlossen werden sollen. In der Vergangenheit ist dies in den Gewerbegebieten durch vorgegebene Listen aus dem jeweils gültigen Einzelhandelserlass bereits gemacht worden. Nach Beschluss des Einzelhandelskonzeptes sollten diese Listen für die Gewerbegebiete vereinheitlicht werden.

 

Im Zusammenhang mit der Sortimentsliste ist der Wunsch einiger Grundstückseigentümer, einen grünen Markt (Schwerpunkt Tier- und Gartenbedarf) in Gewerbegebieten anzusiedeln, zu erörtern. Im Zusammenhang mit dem Abriss des Raiffeisenmarktes wurde das Fehlen auch in der Politik aufgegriffen. Es wurde u. a. überlegt, ob ein solcher Markt nicht im ehemaligen K&K-Gebäude angesiedelt werden könnte. Dies konnte nicht umgesetzt werden. Das Geschäftslokal ist nunmehr zumindest teilweise anderweitig vergeben. Die Anfragen beziehen sich auf Standorte im Bereich von Gewerbeflächen (konkrete Anfragen im Lageplan markiert).

 

 

Der Flächenbedarf von zusammenhängenden 500-600 qm mit ca. 200 qm Außenverkaufsfläche ist in der Fußgängerzone nicht vorhanden. Problematisch ist zudem die Notwendigkeit die schweren, unhandlichen Produkte direkt zum Auto transportieren zu können, also dass angrenzende Parkplatzflächen direkt zur Verfügung stehen. Da große Teile des Sortimentes eines solchen Marktes nicht als zentrenrelevant einzuordnen sind, könnte über eine Ansiedlung in einem städtisch gelegenen Gewerbegebiet nachgedacht werden. Zwar böte sich theoretisch eine kleine Chance den Bedarf, welcher in Billerbeck offensichtlich vorhanden ist, zu nutzen, um eine Ansiedlung im Bereich des zentralen Versorgungsbereiches zu forcieren, gerade in diesem Bereich haben sich jedoch Anbieterketten entwickelt, die eine ganze Produktpalette aus dem Bereich Tier, Garten, Haus- und Hof anbieten, mit größtenteils nicht zentrenrelevanten Sortimenten. Insofern wird es verwaltungsseitig für unrealistisch gehalten, dass sich ein solcher Markt im zentralen Versorgungsbereich ansiedelt. Daher wird vorgeschlagen, das Sortiment „zoologische Artikel“ nicht als zentrenrelevant festzulegen und damit die Möglichkeit zu eröffnen, eine solche Ansiedlung zuzulassen. Zentrenrelevante Sortimente, die in solchen Märkten gerade im Bereich Bekleidung (z.B. Arbeitskleidung) oder Lebensmittel (landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Äpfel oder Kartoffeln) angeboten werden, könnten als Randsortiment begrenzt ermöglicht werden.

 

Sofern die Sortimentsliste entsprechend beschlossen würde, könnte eine Anpassung der Bebauungspläne für die ausgewiesenen gewerblichen Flächen erfolgen. Die beiden thematisierten Standorte werden aus städtebaulicher Sicht als gleichrangig betrachtet, ein Konkurrentenschutz durch unterschiedliche Festsetzungen ließe sich nicht rechtfertigen. Es würden im Weiteren mit den Interessenten detaillierte Gespräche aufgenommen, um genauere Plankonzepte zu erarbeiten.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, neben der Offenlage und der Beteiligung der Behörden und Nachbarkommunen auch eine öffentliche Bürgeranhörung zur Vorstellung des Einzelhandelkonzeptes durchzuführen. Als Termin ist der 1. Juni 2010 (20:00 Uhr in der Landwirtschaftsschule) vorgesehen. Nach der Ratsitzung soll der Konzeptentwurf auch öffentlich ins Internet gestellt werden.

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                           Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin

 


Bezug:      Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 12.05.2009, TOP 2 ö. S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                           -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Entwurf des Einzelhandelskonzeptes zunächst nur für Ratsmitglieder im Ratsinfosystem

Ergebnisprotokoll aus dem dritten Arbeitskreis nur für Ratsmitglieder