Sachverhalt:
Letztmalig wurde
in den o. a. Sitzungen über die Entlastungsstraße westlich um Billerbeck
beraten.
Es wurde
beschlossen, dass die Realisierung angestrebt werden soll und die Stadt den
Eigenanteil des Kreises Coesfeld übernimmt unter dem Vorbehalt der Absicherung
der erforderlichen Mittel in der Finanzplanung der folgenden Jahre. Eine
Bürgerbeteiligung sollte durchgeführt werden.
Zur Bedeutung
dieser Umgehungsstraße ist auszuführen, dass die Osterwicker Straße über die
vergangenen Jahre und Jahrzehnte hinweg eine zunehmende Bedeutung und damit Verkehrsbelastung
erfahren hat. Das Industrie- und Gewerbegebiet in Hamern wurde stetig weiter
entwickelt und soll auch in den nächsten Jahren weiter wachsen. Die bestehenden
Firmen, insbesondere die Firmen Suwelack und Skin & Health haben sich
erheblich vergrößert und planen weiteres Wachstum. Der weit überwiegende
Verkehr verläuft über die L 580 (Coesfelder Straße) und die L 577 (Osterwicker
Straße).
Bei der letzten
Zählung im Jahre 2005 wurden in der Ortslage auf der Osterwicker Straße 5.841
Fahrzeuge gezählt, davon 266 Schwerlastfahrzeuge. Hinter dem Gewerbegebiet in
Richtung Osterwick wurden Zahlen von 2.312 bzw. 70 ermittelt, wobei zu
berücksichtigen ist, dass nicht die gesamte Differenz dem Gewerbegebiet
zuzurechnen ist, sondern viele PKW auch den über die Osterwicker Straße
erschlossenen Wohngebieten.
Die Osterwicker
Straße weist gegenüber anderen Landstraßen Besonderheiten auf, die aus der
Verkehrsbelastung zu erheblichen Gefährdungen führen.
Die Straße ist
eine alte Allee und weist einen leichten Bogen auf, sodass die Einsichtnahme
aus den Zufahrten der vielen Anliegergrundstücke und der einmündenden Straßen,
die überwiegend an der Innenseite des Bogens liegen, stark eingeschränkt ist.
Dieses gilt insbesondere für die Zufahrt zum Freibad. Die Besucher müssen die
Osterwicker Straße nutzen und oft auch überqueren. Hierzu gehören auch viele
Schulklassen. An schönen Tagen zählt das Freibad weit über 1.000 Besucher.
Auch würde eine
solche Umgehungsstraße den Verkehr auf der L 580 reduzieren. Hier wurden im
Jahre 2005 7.493 Fahrzeuge gezählt.
Zwischenzeitlich
wurde mehrfach über die Umgehungsstraße anlässlich der Beratung in anderen
Angelegenheiten – zuletzt im Rahmen der Haushaltsplanberatungen- diskutiert.
Insbesondere aufgrund der hohen Eigenbeteiligung wurde die Umsetzbarkeit
kritisch betrachtet.
Verwaltungsseitig
wurde seit den letzten Beratungen weiter an Grundsatzfragen gearbeitet.
Nach dem aktuellen
Stand ist eher davon auszugehen, dass die rechtlichen Voraussetzungen nicht
über einen Bebauungsplan rechtssicher geschaffen werden können. Es wäre eher
eine Planfeststellung anzustreben.
Lange wurde auch
die Frage der Klassifizierung der Straße erörtert. Ausgehend von dem
bestehenden Straßennetz stellt sich die Frage, ob die Straße überhaupt eine
Kreisstraße sein kann. Dieses würde nach Auffassung der Fachbehörden erfordern,
dass ein schlüssiges Konzept für eine Weiterführung und Anbindung an das
bestehende Kreisstraßennetz erarbeitet wird. Dieses müsste also insbes. bereits
von der Grundplanung her die Weiterführung und Anbindung bis zur Darfelder
Straße einbeziehen.
Unter
Berücksichtigung der zu verbindenden Straßen drängt sich eher der Bau einer
Landstraße auf, der jedoch erfahrungsgemäß erst nach einem längeren Zeitraum
erwartet werden könnte.
Es wurde daher
festgestellt, dass für den Fall, dass auf eine Landstraße nicht gewartet werden
soll, die Stadt Billerbeck als Straßenbaulastträger für die Straße auftreten
müsste.
Zwischenzeitlich
ist eine Einplanung der Maßnahme als Kreisstraße für den Zeitraum ab 2012
erfolgt. Ein Austausch des kommunalen Trägers würde voraussichtlich möglich
sein. Auch wenn die Stadt als Straßenbaulastträger eintritt, wäre der von der
Stadt zu tragende Kostenanteil ähnlich, da die Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld
ohnehin den Kreisanteil beim Kreisstraßenbau übernehmen müssen.
Das Vorhaben wurde
für die Einplanung durch ein Fachbüro grob geplant und kalkuliert. An
Grunderwerbs- und Baukosten werden rd. 2.500.000,- Euro erwartet. Hinzu kommen
die Planungskosten in Höhe von ca. 200.000,- bis 250.000,- Euro, die jedoch nur
mit 2 % der Baukosten pauschal gefördert werden.
Nachdem der
Fördersatz von früher 75 % auf nunmehr 60 % reduziert wurde, errechnet sich
damit ein Eigenanteil der Stadt in Höhe von ca. 1.200.000,- Euro.
Unter den
geänderten Rahmenbedingungen (Haushaltslage, geringerer Fördersatz) und der
Feststellung, dass es sich bei der Straße ohnehin von der Funktion her eher um
eine Landstraße handelt, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, an den Landesbetrieb
heranzutreten und die Aufnahme in das Landesstraßen-Bauprogramm zu beantragen.
In diesem Falle
sollte unmittelbar die Verbindung von der Osthellener Straße bis zur
Osterwicker Straße mit erfolgen und darüber hinaus auch die Weiterführung bis
zur Darfelder Straße betrachtet werden.
Sollte sich die
Haushaltssituation in den nächsten Jahren deutlich verbessern und die
Realisierung als Landstraße nicht möglich oder nicht absehbar sein, könnte
erneut der Bau einer Stadtstraße erörtert und beantragt werden.
i. A.
Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 16. Mai 2006, TOP 1 ö. S., Sitzung des Rates vom 18. Mai 2006, TOP 6 ö. S.
Anlagen:
Übersichtsplan aus der Anmeldung der Straßenplanung