Betreff
Entlastungsstraße westlich um Billerbeck
Vorlage
FBPB/567/2010
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Stadt Billerbeck beantragt die Aufnahme einer westlichen Stadtumgehung in das Landesstraßen-Bauprogramm.


Sachverhalt:

 

Letztmalig wurde in den o. a. Sitzungen über die Entlastungsstraße westlich um Billerbeck beraten.

Es wurde beschlossen, dass die Realisierung angestrebt werden soll und die Stadt den Eigenanteil des Kreises Coesfeld übernimmt unter dem Vorbehalt der Absicherung der erforderlichen Mittel in der Finanzplanung der folgenden Jahre. Eine Bürgerbeteiligung sollte durchgeführt werden.

 

Zur Bedeutung dieser Umgehungsstraße ist auszuführen, dass die Osterwicker Straße über die vergangenen Jahre und Jahrzehnte hinweg eine zunehmende Bedeutung und damit Verkehrsbelastung erfahren hat. Das Industrie- und Gewerbegebiet in Hamern wurde stetig weiter entwickelt und soll auch in den nächsten Jahren weiter wachsen. Die bestehenden Firmen, insbesondere die Firmen Suwelack und Skin & Health haben sich erheblich vergrößert und planen weiteres Wachstum. Der weit überwiegende Verkehr verläuft über die L 580 (Coesfelder Straße) und die L 577 (Osterwicker Straße).

Bei der letzten Zählung im Jahre 2005 wurden in der Ortslage auf der Osterwicker Straße 5.841 Fahrzeuge gezählt, davon 266 Schwerlastfahrzeuge. Hinter dem Gewerbegebiet in Richtung Osterwick wurden Zahlen von 2.312 bzw. 70 ermittelt, wobei zu berücksichtigen ist, dass nicht die gesamte Differenz dem Gewerbegebiet zuzurechnen ist, sondern viele PKW auch den über die Osterwicker Straße erschlossenen Wohngebieten.

Die Osterwicker Straße weist gegenüber anderen Landstraßen Besonderheiten auf, die aus der Verkehrsbelastung zu erheblichen Gefährdungen führen.

Die Straße ist eine alte Allee und weist einen leichten Bogen auf, sodass die Einsichtnahme aus den Zufahrten der vielen Anliegergrundstücke und der einmündenden Straßen, die überwiegend an der Innenseite des Bogens liegen, stark eingeschränkt ist. Dieses gilt insbesondere für die Zufahrt zum Freibad. Die Besucher müssen die Osterwicker Straße nutzen und oft auch überqueren. Hierzu gehören auch viele Schulklassen. An schönen Tagen zählt das Freibad weit über 1.000 Besucher.    

Auch würde eine solche Umgehungsstraße den Verkehr auf der L 580 reduzieren. Hier wurden im Jahre 2005 7.493 Fahrzeuge gezählt.

 

Zwischenzeitlich wurde mehrfach über die Umgehungsstraße anlässlich der Beratung in anderen Angelegenheiten – zuletzt im Rahmen der Haushaltsplanberatungen- diskutiert. Insbesondere aufgrund der hohen Eigenbeteiligung wurde die Umsetzbarkeit kritisch betrachtet.

 

Verwaltungsseitig wurde seit den letzten Beratungen weiter an Grundsatzfragen gearbeitet.

Nach dem aktuellen Stand ist eher davon auszugehen, dass die rechtlichen Voraussetzungen nicht über einen Bebauungsplan rechtssicher geschaffen werden können. Es wäre eher eine Planfeststellung anzustreben.

Lange wurde auch die Frage der Klassifizierung der Straße erörtert. Ausgehend von dem bestehenden Straßennetz stellt sich die Frage, ob die Straße überhaupt eine Kreisstraße sein kann. Dieses würde nach Auffassung der Fachbehörden erfordern, dass ein schlüssiges Konzept für eine Weiterführung und Anbindung an das bestehende Kreisstraßennetz erarbeitet wird. Dieses müsste also insbes. bereits von der Grundplanung her die Weiterführung und Anbindung bis zur Darfelder Straße einbeziehen.

Unter Berücksichtigung der zu verbindenden Straßen drängt sich eher der Bau einer Landstraße auf, der jedoch erfahrungsgemäß erst nach einem längeren Zeitraum erwartet werden könnte.

 

Es wurde daher festgestellt, dass für den Fall, dass auf eine Landstraße nicht gewartet werden soll, die Stadt Billerbeck als Straßenbaulastträger für die Straße auftreten müsste.

 

Zwischenzeitlich ist eine Einplanung der Maßnahme als Kreisstraße für den Zeitraum ab 2012 erfolgt. Ein Austausch des kommunalen Trägers würde voraussichtlich möglich sein. Auch wenn die Stadt als Straßenbaulastträger eintritt, wäre der von der Stadt zu tragende Kostenanteil ähnlich, da die Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld ohnehin den Kreisanteil beim Kreisstraßenbau übernehmen müssen.

 

Das Vorhaben wurde für die Einplanung durch ein Fachbüro grob geplant und kalkuliert. An Grunderwerbs- und Baukosten werden rd. 2.500.000,- Euro erwartet. Hinzu kommen die Planungskosten in Höhe von ca. 200.000,- bis 250.000,- Euro, die jedoch nur mit 2 % der Baukosten pauschal gefördert werden.

 

Nachdem der Fördersatz von früher 75 % auf nunmehr 60 % reduziert wurde, errechnet sich damit ein Eigenanteil der Stadt in Höhe von ca. 1.200.000,- Euro.

 

Unter den geänderten Rahmenbedingungen (Haushaltslage, geringerer Fördersatz) und der Feststellung, dass es sich bei der Straße ohnehin von der Funktion her eher um eine Landstraße handelt, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, an den Landesbetrieb heranzutreten und die Aufnahme in das Landesstraßen-Bauprogramm zu beantragen.

In diesem Falle sollte unmittelbar die Verbindung von der Osthellener Straße bis zur Osterwicker Straße mit erfolgen und darüber hinaus auch die Weiterführung bis zur Darfelder Straße betrachtet werden. 

 

Sollte sich die Haushaltssituation in den nächsten Jahren deutlich verbessern und die Realisierung als Landstraße nicht möglich oder nicht absehbar sein, könnte erneut der Bau einer Stadtstraße erörtert und beantragt werden.

 

i. A.

 

 

 

Gerd Mollenhauer                                         Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                       Bürgermeisterin

 

 


Bezug:      Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 16. Mai 2006, TOP 1 ö. S., Sitzung des Rates vom 18. Mai 2006, TOP 6 ö. S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:               siehe Sachverhalt             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Übersichtsplan aus der Anmeldung der Straßenplanung