Betreff
Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach § 16 BImSchG hier: Änderungsantrag zum bestehenden Betrieb Bioenergie Beerlage GmbH + Co. KG
Vorlage
FBPB/048/2006
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss:

 

Zu dem Antrag wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erteilt, sofern die Voraussetzungen nach § 35 BauGB vorliegen.


Sachverhalt:

 

Wie bereits in der Sitzungsvorlage zu den o. g. Sitzungen ausgeführt, geht es in dem Änderungsantrag neben dem Austausch eines Not-Blockheizkraftwerkes und baulichen Änderungen im Zusammenhang mit einem Büroraum und den im Probebetrieb befindlichen Anmischtanks und dem Biofilter um die Erhöhung der Inputmenge von 17.900 t im Jahr auf 25.000 t im Jahr. Davon soll die maximale Inputmenge an Abfällen gemäß KrW-/AbfG (sog. Kofermente) auf max. 49% der Gesamtinputmenge, d.h. max. 12.250 t im Jahr, erhöht werden.

In der Sitzung des o. g. Bezirksausschusses wurde der Tagesordnungspunkt abgesetzt, die Antragsteller haben zur Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses ihren Antrag zurückgezogen. Eine erneute Beratung sollte nach der Bürgeranhörung, welche am 20. Dezember 2005 stattgefunden hat, durchgeführt werden. Zu den Inhalten der Bürgeranhörung wird im Wesentlichen auf Punkt 1.0 der Tagesordnung verwiesen. Frau Niestegge wies in ihrem Vortrag auch ausdrücklich auf die geplanten Änderungen der Altanlage hin, allerdings waren die vorgetragenen Bedenken genereller Natur und nicht auf den Änderungsantrag beschränkt. Die Änderung bezieht sich nicht auf eine Vergrößerung der baulichen Anlagen, wie z.B. Fermenter, sondern auf die Höhe und Zusammensetzung der Inputmenge, so dass sich die Geruchsimmissionen nur im Rahmen der Anlieferung vernachlässigbar ändern. Die Erhöhung des Verkehrsaufkommens als unmittelbare Folge aus dem Änderungsantrag und die zu diesem Thema geäußerten Bedenken sind sicherlich vorrangiger zu sehen. Die Erhöhung der Inputmenge bedeutet vor allem eine Steigerung der Erhöhung der Kofermentmenge. Diese werden an- und abtransportiert, wobei eine Gewichtsreduzierung erfolgt ist. Das ergibt einen geschätzten zusätzlichen Transportbedarf von ca. 35 Tonnen am Tag. Ein Schlepper fasst 25 Tonnen, so dass theoretisch 1,4 Fahrten am Tag hinzukommen. Im Verhältnis zum gesamten Verkehrsaufkommen auf der L 506 ist die Erhöhung unerheblich. Allerdings verteilen sich die Verkehrsbelastungen nicht gleichmäßig über alle Tage im Jahr. Zwar erfolgt die Anlieferung der Kofermente kontinuierlich, der Abtransport zu Aufbringung auf die Felder findet natürlich im Rahmen der landwirtschaftlichen Nutzung konzentrierter statt. Für die Gülle trifft dies jedoch auch auf Düngemaßnahmen ohne Durchlauf durch eine Biogasanlage zu.

 

Das Bauvorhaben ist auch ohne Aufstellung des Bebauungsplanes zulassungsfähig, so dass verwaltungsseitig vorgeschlagen wird dem Änderungsantrag zuzustimmen.

 

i. A.

 

 

 

M. Besecke


Bezug:      Sitzung des Bezirksausschusses vom 17. November 2005, TOP 2.0 ö.S.,       und des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 24. November          2005, TOP 4.0 ö.S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             -,---

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: