Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2010, hier: a) Stand des Genehmigungsverfahrens b) Entwicklung des Produktes 16010 "Allgemeine Finanzwirtschaft" 2010
Vorlage
FBF/119/2010
Aktenzeichen
20 - Me/Mü
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

a)    Die Hinweise und Vorschläge der Kommunalaufsicht in der Genehmigungsverfügung vom 28.04.2010 sollen geprüft und die Ergebnisse vorgetragen werden. Soweit der Abwasserbetrieb betroffen ist, soll dieser in die Prüfung einbezogen werden.

b)    Zur Entwicklung des Produktes 16010 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ 2010 ist kein Beschlussvorschlag erforderlich. Der Tagesordnungspunkt dient lediglich der Information.


Sachverhalt:

 

Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Stadt Billerbeck wurden in der Ratssitzung am 23. März 2010 beschlossen. Wegen der erforderlichen Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage ist nicht nur eine Anzeige der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen gem. § 80 Abs. 5 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) an die Aufsichtsbehörde erforderlich, sondern gleichzeitig eine Genehmigung auf der Grundlage des § 75 Abs. 4 GO NRW. Sowohl die Anzeige als auch die Beantragung der Genehmigung erfolgte mit Schreiben vom 01. April 2010. Mit der anliegenden Verfügung nimmt die Kommunalaufsicht den Haushalt der Stadt Billerbeck für das Haushaltsjahr 2010 zur Kenntnis. Bedenken gegen die Haushaltssatzung werden nicht erhoben. Gleichzeitig wird die Genehmigung der vorgesehenen Verringerung der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 267.200,00 EUR erteilt.

 

Die Genehmigung enthält keine Bedingungen und Auflagen, die einen Beitrittsbeschluss des Rates erforderlich machen, sodass nunmehr die Haushaltssatzung bekannt gemacht und in Kraft gesetzt werden kann. Die Bekanntmachung erfolgt Mitte der 18. Kalenderwoche. Wenngleich die Genehmigung des Kreises ohne Bedingungen und Auflagen erteilt wurde, erhält sie doch einige Hinweise auf Konsolidierungserwartungen, die bei der genehmigungsbedürftigen Verringerung der Allgemeinen Rücklage im Haushaltsjahr 2011 von Bedeutung sein könnten. Hierzu sollte ein Auftrag an die Verwaltung erfolgen, inwieweit diese Vorschläge aufgegriffen werden sollten. Die neu aufgelegten Haushaltspläne werden umgehend an die Rats- und Ausschussmitglieder verteilt.

 

Zusätzlich ist unter diesem Tagesordnungspunkt ein erster Bericht über die Entwicklung der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2010 vorgesehen. Von entscheidender Bedeutung ist dabei der Stand des Produktes 16010 „Allgemeine Finanzwirtschaft“. Ein Zwischenabschluss ist beigefügt. Tendenziell bleibt festzustellen, dass derzeit die Steuereinnahmen, insbesondere die Gewerbesteuer, deutlich über den Schätzungen bei Aufstellung des Haushaltsplanes liegen.

 

Weitere Ausführungen hierzu erfolgen in der Sitzung.

 

i. A.

 

 

 

 

 

Peter Melzner                                               Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                       Bürgermeisterin


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Genehmigungsverfügung vom 28.04.2010

Teilergebnisrechnung Produkt 16010 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ 2010