Sachverhalt:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragen mit dem beigefügten Fraktionsantrag, dass zukünftige Rats- und Ausschusssitzungen im Kultursaal der „Alten Landwirtschaftsschule“ stattfinden sollen.
Laut § 47 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wird der Rat durch den Bürgermeister einberufen. Die Einberufung des Rates gehört zu den unentziehbaren Rechten des Bürgermeisters. Von diesem Recht werden die Unterzeichnung der Ladung, die Festlegung der Tagesordnung, die Bestimmung des Zeitpunktes der Sitzung sowie der Sitzungsort umfasst. Dem Bürgermeister kommt bei diesen Festlegungen ein großer Entscheidungsspielraum zu, der allerdings durch das Willkürverbot begrenzt wird.
Trifft der Rat der Stadt Billerbeck eine Entscheidung hinsichtlich des Sitzungsortes bzw. der Sitzungszeit, so sind dieses rechtlich betrachtet nur Empfehlungen für den Bürgermeister.
Alle gängigen Kommentatoren (Articus/Schneider; Held/Becker; Kleerbaum/Palmen) der Gemeindeordnung NW sind sich in dieser rechtlichen Bewertung einig.
Bereits in der Ratssitzung wurde kontrovers über den Antrag diskutiert. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen dem Antrag nicht zu folgen und die bisherige Praxis beizubehalten. Ziel müsse es allerdings sein, in der Zukunft barrierefrei die Büros, das Trauzimmer und den Sitzungssaal zu erreichen. Nach den bisherigen Recherchen bei der Bezirksregierung, dem LwL und dem Land NRW sind zurzeit keine Fördermöglichkeiten mit öffentlichen Mitteln bekannt, was dieses für die Zukunft allerdings nicht ausschließt. .
I.
A.
Hubertus
Messing Marion
Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.03.2010