Die 3. Änderung der Satzung lt. Sitzungsvorlage zu TOP 6 ö.
S. des Ausschusses für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten zur
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Billerbeck vom
(4) Die
Sammlung der verschiedenen Abfälle hat zwischen
Sachverhalt:
Anlässlich der 3. Änderung der Müllabfuhrsatzung wurde
darüber diskutiert, inwieweit es abweichend von der vorgeschlagenen Regelung
(Beginn der Abfuhr um
In der Ausschuss-Sitzung wurde der Wunsch geäußert, es bei
der bisherigen Satzungsregelung – Abfuhr ab
Nach Rücksprache mit dem beauftragten Unternehmen wurde zugesichert, dass im Bereich Billerbeck hier keine Mehrkosten entstehen würden.
Des Weiteren wurde die Angelegenheit mit der lt.
öffentlich-rechtlicher Vereinbarung federführenden Gemeinde, der Stadt
Lüdinghausen, besprochen. Nach Auskunft der Stadt Lüdinghausen haben sich die
Gemeinden im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung verpflichtet, in
dem angesprochenen Punkt ihre Satzungen zu harmonisieren, sodass insofern eine
Satzungsanpassung nicht verweigert werden könne. Sie müsse insoweit auf einer
Harmonisierung bestehen. Es wird aber vorgeschlagen, die Formulierung, die nach
der Vereinbarung vorgesehen ist, zu wählen und die auch dem Wunsch des
Ausschusses entsprechen würde, nachdem in Wohngebieten keine Abfuhr vor
(4) Die
Sammlung der verschiedenen Abfälle hat zwischen
Diese Regelung beinhaltet auch eine weitere zusätzliche
Einschränkung an den Unternehmer zugunsten der Benutzer der Müllabfuhr, dass
nämlich am Abend nicht, wie in der Geräte- und
Maschinenlärmschutzverordnung erlaubt, eine Abfuhr bis
Damit in Wohngebieten keine Verschlechterungen bzgl. von Geräuschimmissionen eintreten, sondern sogar Verbesserungen, wird gebeten, dem o. g. Beschlussvorschlag zu folgen.
i. A.
Peter Melzner Marion Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin