Betreff
3. Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Billerbeck
Vorlage
FBF/120/2010
Aktenzeichen
20 - Me/Mü
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die 3. Änderung der Satzung lt. Sitzungsvorlage zu TOP 6 ö. S. des Ausschusses für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Billerbeck vom 22. Dezember 1999 in der zurzeit gültigen Fassung wird beschlossen mit der Ergänzung, dass die geänderte Formulierung zu § 15 Ziffer 4 nunmehr wie folgt lauten soll:

 

(4)  Die Sammlung der verschiedenen Abfälle hat zwischen 06:00 Uhr und 19.00 Uhr unter Berücksichtigung der Regelungen der aktuellen Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, welche in Wohngebieten eine Sammlung erst ab 07:00 Uhr erlaubt, zu erfolgen. Die Anfahrt ins Abfuhrgebiet ist hiervon unabhängig. Die Gefäße sind zu Beginn des Abfuhrzeitraumes bereit zu stellen.


Sachverhalt:

 

Anlässlich der 3. Änderung der Müllabfuhrsatzung wurde darüber diskutiert, inwieweit es abweichend von der vorgeschlagenen Regelung (Beginn der Abfuhr um 06:00 Uhr) nicht bei der bisherigen Satzungsregelung (Beginn 07:00 Uhr) verbleiben könne. Verwaltungsseitig wurde hierzu eindringlich geraten, die Änderung der Uhrzeit vorzunehmen, weil ansonsten ab 01.01.2011 die Satzungsregelung nicht mehr mit der vertraglichen Regelung mit dem Unternehmer übereinstimmen würde. Im Zuge der durch den Rat beschlossenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur kreisweiten Ausschreibung der Müllabfuhrleistungen wurde die Beginnzeit ab 06:00 Uhr vorgesehen.

 

In der Ausschuss-Sitzung wurde der Wunsch geäußert, es bei der bisherigen Satzungsregelung – Abfuhr ab 07:00 Uhr – zu belassen, wenn hierdurch keine Mehrkosten entstehen.

 

Nach Rücksprache mit dem beauftragten Unternehmen wurde zugesichert, dass im Bereich Billerbeck hier keine Mehrkosten entstehen würden.

 

Des Weiteren wurde die Angelegenheit mit der lt. öffentlich-rechtlicher Vereinbarung federführenden Gemeinde, der Stadt Lüdinghausen, besprochen. Nach Auskunft der Stadt Lüdinghausen haben sich die Gemeinden im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung verpflichtet, in dem angesprochenen Punkt ihre Satzungen zu harmonisieren, sodass insofern eine Satzungsanpassung nicht verweigert werden könne. Sie müsse insoweit auf einer Harmonisierung bestehen. Es wird aber vorgeschlagen, die Formulierung, die nach der Vereinbarung vorgesehen ist, zu wählen und die auch dem Wunsch des Ausschusses entsprechen würde, nachdem in Wohngebieten keine Abfuhr vor 07:00 Uhr erfolgen darf. Die Satzungsregelung zu § 15 Ziffer 4 sollte danach lauten:

 

(4)  Die Sammlung der verschiedenen Abfälle hat zwischen 06:00 Uhr und 19:00 Uhr unter Berücksichtigung der Regelungen der aktuellen Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, welche in Wohngebieten eine Sammlung erst ab 07:00 Uhr erlaubt, zu erfolgen. Die Anfahrt ins Abfuhrgebiet ist hiervon unabhängig. Die Gefäße sind zu Beginn des Abfuhrzeitraumes bereit zu stellen.

 

Diese Regelung beinhaltet auch eine weitere zusätzliche Einschränkung an den Unternehmer zugunsten der Benutzer der Müllabfuhr, dass nämlich am Abend nicht, wie in der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung erlaubt, eine Abfuhr bis 20:00 Uhr stattfinden könne, sondern lediglich bis 19:00 Uhr.

 

Damit in Wohngebieten keine Verschlechterungen bzgl. von Geräuschimmissionen eintreten, sondern sogar Verbesserungen, wird gebeten, dem o. g. Beschlussvorschlag zu folgen.

 

i. A.

 

 

 

 

Peter Melzner                                               Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                       Bürgermeisterin


Bezug:      Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangele-

                   genheiten vom 27. April 2010, TOP 6 ö. S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                         keine

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: