Betreff
Einspruch gemäß § 57 Abs. 4 GO NW gegen einen Beschluss des Umwelt- und Denkmalausschusses vom 27.04.2010 hier:100-Alleen Programm des Landes Nordrhein Westfalen
Vorlage
FBZD/202/2010
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

keiner


Sachverhalt:

 

Gegen den Beschluss des Umwelt- und Denkmalausschusses vom 27.04.2010 zu TOP 5 (100-Alleen Programm) wurde am 30.04.2010 von 2 Ausschussmitgliedern Einspruch eingelegt. Gem. § 57 Abs. 4 kann ein Ausschussbeschluss erst dann ausgeführt werden, wenn nicht innerhalb einer in der Geschäftsordnung zu bestimmenden Frist weder von der Bürgermeisterin noch von einem Fünftel der Ausschussmitglieder Einspruch eingelegt worden ist. Die Voraussetzungen der Frist und das Quorum sind erfüllt. Folglich hat gem. § 57 Abs. 4 und § 28 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Rat über den Einspruch zu entscheiden.

 

Verwaltungsseitig kann keine weitere Stellungnahme vorgenommen werden, da der Einspruch nicht weiter begründet wurde.

 

 

 

 

I.A.

 

 

 

 

 

Hubertus Messing                                                               Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                               Bürgermeisterin


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

 

Einspruch vom 30.04.2010