Beschluss:

1.      Den Anregungen des Kreises Coesfeld wird entsprechend der Ausführungen gefolgt bzw. die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

2.      Die Hinweise der unitymedia, der Bundeswehr, der Telekom und von Straßen.NRW werden zur Kenntnis genommen.

3.      Der Anregung der Anlieger Annettestraße, die Erschließung über die Osterwicker Straße zu führen, wird nicht gefolgt. Den erhobenen Anregungen und Bedenken bezüglich der Verkehrssicherheit wird entsprechend der Ausführungen im Sachverhalt und dem Erschließungsplan teilweise gefolgt. 

4.      Für das Plangebiet wird beschlossen, den Bebauungsplan „Wüllen II“        aufzustellen. Der Planbereich beinhaltet Teile des Grundstückes Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 6, Flurstück 724. Es wird umgrenzt:

  • im Südosten durch die südöstliche Grenze des o. g. Flurstückes 724
  • im Südwesten durch die Annettestraße
  • im Nordwesten durch eine ca. 300 m lange Linie, welche als Parallele ca. 65 m zur südöstliche Grenze gebildet wird
  • im Nordosten abknickend und auf den gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 587 und 588 (Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 6) verlaufend.

5.      Der Entwurf des Bebauungsplanes „Wüllen II“ und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht werden für die Offenlegung gebilligt.

6.      Der Entwurf des Bebauungsplanes „Wüllen II“ und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und den aufgeführten Anhängen sowie den umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.

7.      Die Beschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.

 


Herr Tauber, Frau Mollenhauer und Herr Wiesmann erklären sich für befangen. Sie begeben sich in den Zuschauerraum und nehmen an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden


Stimmabgabe: 15 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen