Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss als Beschlussvorschlag für den Rat:

Die Stadt Billerbeck erklärt sich bereit, den nicht durch Zuwendungen gedeckten Eigenanteil des Kreises Coesfeld an den Kosten für die Anlegung des Radweges an der K 42 zu übernehmen. Die Mittel sind im Haushalt für das Jahr 2017 einzuplanen.


Herr Flüchter macht deutlich, dass ihm die Herstellung des Radweges in Richtung Stadt Billerbeck wichtiger sei als der jetzt geplante Lückenschluss zur Stadt Coesfeld. Außerdem habe die Stadt Billerbeck schon einen nicht unerheblichen Eigenanteil für den Bahnradweg geleistet, hinzu kämen dann künftig noch Unterhaltungsaufwendungen für die neue Brücke.

 

Herr Mollenhauer berichtet, dass derzeit parallel und gemeinsam mit der Flurbereinigungsbehörde versucht werde, die verworrene Grundstückssituation zu regeln, um dann den Weg in Richtung Billerbeck, der Teil des Berkelradweges sei, in relativ einfacher Bauweise herzustellen.

 

Frau Dirks ergänzt, dass sie die Einwände zwar nachvollziehen könne, bittet aber zu berücksichtigen, dass die Radbahn einen hohen Stellenwert habe und sich die Stadt Billerbeck bei diesem Vorhaben nicht ausschließen sollte.

 

Herr Knüwer betont, dass sich die FDP von Anfang an für den Bahnradweg stark gemacht habe. Es wäre schade, wenn sich die Stadt jetzt die Möglichkeit vertue, dass ein Radweg entlang der K 42 gebaut wird. Wenn die Stadt keine Kostenzusage gebe, werde der Kreis die Brücke über die Berkel schmaler bauen, so dass in nächster Zeit keine Möglichkeit mehr bestehe, den Radweg zu bauen.

 

Herr Wiesmann spricht sich dafür aus, sowohl den Radweg an der K 42 als auch die Verbindung nach Billerbeck herzustellen, wobei es ihm aber ebenso wichtig sei, dass der Bürgerradweg entlang der L 506 zeitnah angegangen wird.

 

Hierzu führt Herr Mollenhauer aus, dass es hinsichtlich des Grundstückserwerbs noch keine einvernehmlichen Lösungen gebe, sich diese aber abzeichneten. Die eigentlich für 2016 vom Landesbetrieb in Aussicht gestellten Mittel für den Bürgerradweg seien nun für 2017 avisiert. Darüber hinaus sei der Landesbetrieb dabei, den Radweg entlang der L 506 von der Stadt bis zur K 13n zu planen.

Frau Dirks ergänzt, dass die Stadt bereit sei in Vorleistung zu treten, wenn alle Voraussetzungen geschaffen seien. Derzeit liege die Umsetzung nicht am Geld, sondern an den nicht geklärten Grundstücksangelegenheiten.

 

Herr Schulze Temming moniert, dass seit mehreren Jahren von dem Lückenschluss an der L 506 die Rede sei, aber immer wieder andere Radwege vorgezogen würden. Er wolle wissen, wie der Bau des Bürgerradweges beschleunigt werden könne.

 

Frau Dirks bittet zu bedenken, dass Bürgerradwege anders finanziert würden als Radwege an Kreisstraßen. Zudem sei die Zustimmung der Eigentümer zum Verkauf von Teilflächen ihrer Grundstücke Voraussetzung für die Anlegung eines Bürgerradweges. Diesbezüglich gelte es noch Knackpunkte zu lösen. Eigentlich sollte im 2016 mit dem Bau des Bürgerradweges begonnen werden.

 

Die Nachfrage von Herrn Wiesmann, ob aufgrund der beiden jetzt in Rede stehenden Maßnahmen mit Verzögerungen für den Bürgerradweg an der L 506 gerechnet werden müsse, wird verwaltungsseitig verneint.

 

Der Radweg an der K 42, an dem sich die Stadt Billerbeck finanziell beteiligen soll, diene in erster Linie als Anbindung der Radbahn nach Coesfeld und habe für die Stadt Billerbeck wenig Effekte, so Herr Schlieker. Deshalb frage er, ob ein hohes Verkehrsaufkommen bzw. die Verkehrssicherheit oder der Tourismus Hintergrund für die Anlegung des Radweges seien.

 

Herr Mollenhauer führt aus, dass aufgrund des bisherigen Verkehrsaufkommens nicht unbedingt ein Radweg erforderlich sei. Dennoch komme es zu gefährlichen Situationen, wenn Radfahrergruppen überholt würden. Außerdem werde sich das Verkehrsaufkommen erhöhen, wenn die Kreisstraße bis zur Landesstraße Coesfeld – Osterwick ausgebaut wird.

 

Herr Wiesmann führt zusätzlich an, dass dieses Teilstück zu bestimmten Zeiten dem Berufsverkehr und als Zuwegung zum Bahnhof Lutum diene.

 

Herr Knüwer befürchtet, dass die Strecke nach dem Ausbau verstärkt von Motorradfahrern befahren wird.

 

Herr Heymanns spricht sich für den Bau des Radweges an der K 42 unter finanzieller Beteiligung der Stadt Billerbeck aus. Ebenso sollte der Bürgerradweg entlang der L 506 gebaut werden.

 

Es sei grundsätzlich angezeigt, Radwege zu bauen, so Herr Faltmann. Es gebe aber Baustellen in Billerbeck, die wichtiger wären, so z. B. die Brücke am Helms-Weg, die seit Jahren auf der Agenda stehe. Im Übrigen sehe er die Dringlichkeit für die Herstellung des Lutumer Fußweges nicht unbedingt, da man gut nach Billerbeck gelangen könne.

 

Herr Wiesmann unterstreicht, dass der Bürgerradweg an der L 506 unbedingt angegangen werden müsse.

 

Der Ausschuss fasst folgenden 

 


Stimmabgabe: einstimmig